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Experten-Antwort

Regelung ab 01072014

von Frustriert30.01.2014 | 14:26
1134 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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,,,,,,,, Ab 1. Juli 2014 werden Frauen und Männern, die vor 1992 ihre Kinder bekommen haben, zwei Erziehungsjahre bei der Rente anerkannt werden. Vorher war es nur eins. Dadurch erhöht sich deren Rente pro Kind im Westen monatlich um 28,14 Euro, im Osten um 25,74 Euro brutto ,,,,,,,,,,Frage bitte :. meine beiden Kinder / Rentenzeiten wurden meiner Ehefrau zugeschrieben - nach der Scheidung / Rentenausgleich. Profitiere ich als Vater nunmehr auch von dieser eingangs erwähnten neuen Regelung - oder gehe ich leer aus ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frustriert,

alle Überlegungen bzgl. der zukünftigen Regelungen sind hypothetisch und spekulativ.

Nach den derzeitigen Entwürfen soll aber nur ein Elternteil von der Verbesserung der Kindererziehungszeiten profitieren. Im Regelfall der, der bereits die bisherigen Kinderzeiten bekommen hat.

Im Falle der Ehescheidung würde der andere leer ausgehen. Überlegenswert wäre dann evtl. die Frage, ob eine Überprüfung des damaligen Versorgungsausgleiches in Betracht kommt.

Wie gesagt, noch alles spekulativ, aber Fälle wie von Ihnen beschrieben könnten vorkommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@Frustriert2

Andersrum ist´s geplant mit der EM Rente. Nur NEU Rentner sollen profitieren, nicht Bestandsrentner.

Aber auch da wird man den Gang der Gesetzgebung erstmal abwarten müssen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Frustriert 2am 30.01.2014 | 15:44
Danke f. d. Info. Denke die Sozialgerichte werden sich warm Anziehen müssen - auch betr. der EM - Rente die ja angeblich nicht für Bestandsrentner gelten soll.
Deutsche Rentenversicherung
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