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Reha

von Kranker04.02.2008 | 00:05
1337 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, alle zusammen, Ich bin seit längerer Zeit krank. Jetzt habe ich von der Krankenkasse eine Aufvorderung erhalten, einen Kurantrag zu stellen und den an die Rentenversicherung zu schicken. Bei denen habe ich aber schon einen Antrag auf EU- Rente laufen, der gerade im Widerspruchsverfahren ist. Was ist hier richtig, wie soll ich mich verhalten? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Krankenkasse hat das Recht Sie zur Reha-Antragstellung aufzufordern wenn Sie längere Zeit im Krankengeldbezug sind. Sollten Sie keinen Antrag stellen, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen. Sie sollten deshalb den Reha-Antrag stellen.

6 Antworten

Antoniusam 04.02.2008 | 01:21
Ihre Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen solange Krankengeld zu zahlen, bis Sie (vielleicht irgendwann) Ihre EM-Rente durchgesetzt haben. Sie ist allerdings dazu berechtigt, Sie zur Beantragung einer Reha-Maßnahme aufzufordern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Ob dieser Reha-Antrag dann evtl. in einen Rentenantrag umgedeutet wird, ergibt sich im laufenden Verfahren. Nicht selten kann eine EM-Rente durch eine medizinische- und/oder berufliche Reha-Maßnahme abgewendet werden. MfG
Antoniusam 04.02.2008 | 02:15
Ihre Krankenkasse wird Sie bestimmt darüber informiert haben, dass Sie den gestellten Reha-Antrag ohne deren Zustimmung auch nicht wieder zurückziehen dürfen ! MfG
uweam 04.02.2008 | 07:59
Teilen Sie der KK mit, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben und wie der Bearbeitungsstand ist. Auch der Rententräger kann Sie zu einer Reha schicken, wenn sich dadurch eine Rente verhindern oder verzögern lässt
Rosannaam 04.02.2008 | 10:40
Ich schließe mich den Vorrednern an. Ihr RV-Träger wird bei Eingang des Reha-Antrages eine Vorlage an den ärztl. Dienst veranlassen, von welchem dann geprüft wird, ob Reha-Bedarf besteht. Solange "ruht" das Widerspruchsverfahren. MfG Rosanna
Antoniusam 04.02.2008 | 15:33
..........weil nicht Ihre Krankenkasse, sondern der RV-Träger der zuständige Kostenträger ist. Manche Krankenkassen bestehen darauf, den Antrag höchst persönlich an den RV-Träger weiterzuleiten, manche überlassen das dem Versicherten. MfG
Krankeram 04.02.2008 | 15:04
Danke, also sehe ich das richtig, die KK fordert mich auf einen Kurantrag an die RV zu stellen. Warum muss der Antrag nicht zur KK? MfG
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