Da Sie bereits bei der DRV einen Reha-Antrag gestellt haben, ist es auf jeden Fall sinnvoll diese Stelle zu informieren, dass jetzt zusätzlich eine „Akutbehandlung“ nebenher läuft. Theoretisch läuft dann alles seinen Weg! Die Kosten muss der Arzt bei der DRV geltend machen, wenn er dazu aufgefordert wurde, sonst nicht!