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Experten-Antwort

Reha

von Caro06.01.2011 | 20:25
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5 Antworten

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Bitte um eine Antwort, sehr wichtig für mich. Bin 30 J.alt, hab Reha- Antrag an Rentenversicherung gestellt,nervliche Probleme usw. Jetzt meine Frage, ein Facharzt überweißt mich jetzt direkt in eine Klinik ein,damit es schneller geht. Bekomme ich Schwierigkeiten von Rentenvers. weil ich Reha- Antrag gestellt habe? Soll ich bei Rentenvers. anrufen und das sagen? Darf ein Arzt für einen Antrag ausfüllen mir eine Rechnung schreiben? Danke bitte um Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie bereits bei der DRV einen Reha-Antrag gestellt haben, ist es auf jeden Fall sinnvoll diese Stelle zu informieren, dass jetzt zusätzlich eine „Akutbehandlung“ nebenher läuft. Theoretisch läuft dann alles seinen Weg! Die Kosten muss der Arzt bei der DRV geltend machen, wenn er dazu aufgefordert wurde, sonst nicht!

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4 Antworten

Elisabetham 06.01.2011 | 21:35
Hallo Caro! Nun mach dir mal nicht so einen dicken Kopf. Ein niedergelassener Arzt darf einen immer eine Erforderlichkeit einer stationären Behandlung bescheinigen gegenüber der KK. Nun kann aber ein niedergelassener Arzt keine Reha über die DRV befürworten. Wenn eine medizinische Behandlung dringend erforderlich ist, dann sollte sie stationär erfolgen über die KK. Sollte eine Reha noch nach KH-Behandlung erforderlich sein, bleibt dies abzuwarten und dies würde ich auch der DRV mitteilen.
-_-am 06.01.2011 | 22:42
Wenn eine stationäre Akutbehandlung erforderlich ist, ist das unabhängig von einer Reha durch die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollten die Behandlungszeiträume aber terminlich koordinieren lassen. Die Akutbehandlung geht jedenfalls vor. Daher sollte der Rentenversicherungsträger entsprechend informiert werden. Zu Kosten (z. B. Befundbericht für die Krankenhauseinweisung) bzw. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, fragen Sie die Krankenkasse. "Antrag ausfüllen" ist m. E. keine ärztliche Leistung. Was und für wen wurde da ausgefüllt?
Nixam 07.01.2011 | 07:10
Ihr Beitrag ist sehr kurz gefasst. Und da bin ich mir nicht ganz sicher, was Sie unter "Antrag ausfüllen" verstehen. Möglicherweise hat Ihr Arzt Ihnen nur ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt. Dieses müssen Sie tatsächlich mit einer Gebühr zwischen EUR 5,-- und EUR 25,-- selbst bezahlen. Auch eine Kostenerstattungspflicht seitens der Krankenkasse oder des RV-Trägers entfällt. Konkrete Frage: Hat Ihr Arzt Ihnen beim Ausfüllen des Antragsvordruck G100 und folgende geholfen und dafür eine Rechnung ausgestellt? In was für eine Klinik hat Ihr Arzt Sie überwiesen? In eine psychiatrische Klinik? Das wäre eine Krankenhausbehandlung und keine Rehabilitationsleistung, wie sie von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt wird. Diese Behandlung bezahlt die Krankenkasse und wenn Sie von der DRV eine REHA!!!! bewilligt bekommen, gilt diese als Anschlussheilbehandlung im Anschluss an die o.g. Krankenhausbehandlung und letztendlich diese REHA wird von der DRV aufgrund Ihres Reha-Antrags bezahlt. Viele Grüsse Nix Das kann ich mir schwer vorstellen!
Nixam 07.01.2011 | 07:12
Ihr Beitrag ist sehr kurz gefasst. Und da bin ich mir nicht ganz sicher, was Sie unter "Antrag ausfüllen" verstehen. Möglicherweise hat Ihr Arzt Ihnen nur ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt. Dieses müssen Sie tatsächlich mit einer Gebühr zwischen EUR 5,-- und EUR 25,-- selbst bezahlen. Auch eine Kostenerstattungspflicht seitens der Krankenkasse oder des RV-Trägers entfällt. Konkrete Frage: Hat Ihr Arzt Ihnen beim Ausfüllen des Antragsvordruck G100 und folgende geholfen und dafür eine Rechnung ausgestellt? Das kann ich mir schwer vorstellen! In was für eine Klinik hat Ihr Arzt Sie überwiesen? In eine psychiatrische Klinik? Das wäre eine Krankenhausbehandlung und keine Rehabilitationsleistung, wie sie von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt wird. Diese Behandlung bezahlt die Krankenkasse und wenn Sie von der DRV eine REHA!!!! bewilligt bekommen, gilt diese als Anschlussheilbehandlung im Anschluss an die o.g. Krankenhausbehandlung und letztendlich diese REHA wird von der DRV aufgrund Ihres Reha-Antrags bezahlt. Viele Grüsse Nix
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