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Experten-Antwort

REHA

von Alfred aus Herne29.11.2020 | 21:14
70 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, Wegen eines Rehaantrages soll ich zu einem Gutachter der deutschen Rrntenversicherung. Ich habe einen Gutachter gestellt bekommen. Zwischen Brief und Begutachtung liegen vier Tage. Samstag kam der Brief und Mittwoch ist der Termin.Meine Fragen sind jetzt: 1. Habe ich die Wahl zwischen drei Gutachtern oder darf mir einfach einer genannt werden? 2. Ich soll Unterlagen meiner Ärzte besorgen. Wird in zwei Tagen nicht möglich sein. Muss ich das überhaupt? 3. Der Gutachter ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln 1,5 Std. entfernt. Ich soll um 9:00 Uhr da sein. Mit Fussweg bin ich vier Stunden unterwegs. Bin gehbehindert.Ist der Weg zumutbar? 4.Laut Brief darf ich keine Begleitung mitbringen. Ist diese Aussage richtig? Danke sagt Alfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Alfred aus Herne,

wie Ihnen User „Siehe hier“ empfohlen hat, klären Sie alles schnellstmöglich mit dem Gutachter ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 29.11.2020 | 21:52
1. Ihnen darf einfach einer genannt werden. 2. Wird möglich sein, denn die Ärzte können das direkt an den Gutachter 'online' versenden. Oder Sie nehmen die Kopien der Unterlagen, die bereits bei dem Antrag auf Reha vorgelegt haben, zum Termin mit. 3. Hierzu sollten Sie Ihre zuständige Rentenversicherung am Montag anrufen und eine alternative Fahrtmöglichkeit/Krankentransport abklären. 4. Prinzipiell ja. Außer, Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung eine Begleitperson, die Ihnen bei der An-/Abreise behilflich ist und, wenn notwendig auch beim Ent-/Bekleiden. Die Untersuchung selbst müssen Sie aber alleine wahrnehmen. Und sicherheitshalber rufen Sie - ebenfalls am Montag - nochmals in der Praxis des Gutachters an, um abzuklären, dass er dies tatsächlich akzeptiert. Bei der Gelegenheit könnten Sie ja auch gleich klären, ob der Termin um einige Stunden nach hinten verlegt werden kann, damit Sie Zeit für die Anreise haben
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