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Experten-Antwort

Reha Abbruch, wegen starken psychische Probleme

von Drea19.05.2021 | 19:16
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3 Antworten

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Hallo, ich bekam von der Rentenkasse die Aufforderung, ein Aufenthalt, in einer von ihnen festgelegten Klinik, eine 5 Wöchige Reha nach zugehen. Da ich zur Zeit unter schweren Depressionen leide. Jedoch bin ich schon seit vielen Jahren in psychologischer Behandlung auf Grund von diversen psychischen Problemen. Unter anderem leide ich auch unter eine Ärzte und Krankenhausphobie. Dennoch war ich bereit die Reha anzutreten. Doch seit ich hier bin geht es mir psychisch schlecht und als es hieß, sie müssten mich körperlich untersuchen, habe ich es verweigert. Nun soll ich die Reha verlassen, wenn ich dazunicht bereit bin. Man geht hier also überhaupt nicht auf meine Probleme ein,ich bin mit der ganzen Reha überfordert, psychisch bin ich jetzt mehr am Ende wie vor antritt der Reha, daher möchte ich sie abbrechen. Was hat das für Konsequenzen für mich. Bekomme ich die Möglichkeit eine andere Therapie machen zu können. Nein krankengeld läuft in wenigen Tagen aus und ein Arbeitgeber habe ich seit meiner arbeitsunfähigkein auch nicht mehr, habe ich dennoch die Möglichkeit erst einmal auf zwei Jahre bereiten zu lassen. Ich bräuchte dringend ihre Hilfe und würde mich freuen, wenn sie mir Antworten. Mag Drea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Drea,

wie Ihnen User Advokatus geraten hat, mit den Ärzten in der Klinik Kontakt aufnehmen und nach Rücksprache die Maßnahme abbrechen. Bitte melden Sie den Abbruch Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und begründen auch den Abbruch. Auch eine Bescheinigung eines Arztes, dass Sie nicht reha-fähig sind wäre sinnvoll.

Bitte die Meldung bei Ihrer Krankenkasse und Agentur für Arbeit nicht vergessen. Wenn der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung feststellt, dass eine Reha-maßnahme derzeit nicht sinnvoll ist, dann kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihnen den Vorschlag macht, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Ob Sie dann den Vorschlag annehmen oder nicht, ist Ihr Entscheidung.

Vielleicht ist auch eine Reha-maßnahme in einer anderen Klinik oder ambulanten Einrichtung für Sie die bessere Lösung. Sie könnten auch eine Wunschklinik oder Einrichtung bei der Deutschen Rentenversicherung angeben. Hier wäre aber vorher ein Gespräch mit Ihren Ärzten sinnvoll.

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2 Antworten

Advokatusam 19.05.2021 | 19:55
Hallo Mag Drea, in deinem Fall wäre ein Klinik Aufenthalt oder eine Intensivierung von einer ambulanten, teilstationären Therapie angebracht, aber bei schweren Depressionen F32...F32... keine Reha! Ich würde alsbald Kontakt mit deinem behandelten Arzt aufnehmen und dich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos melden. (auch wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis bei deinem Arbeitgeber stehst) Kannst du die Arbeit bei deinem Arbeitgeber auch auf längere Sicht nicht mehr ausführen und hat er für dich kein Teilzeit oder Schonarbeitsplatz, dann wäre eine Kündigung vom Arbeitgeber ggf. von Vorteil. (aber keine Arbeitnehmer Kündigung selber) Info Rehafähigkeit: Ist die Patientin oder der Patient physisch und psychisch belastbar genug, um das strukturierte vier- bis sechsstündige Behandlungsprogramm der Rehabilitation mit einem großen Anteil an Gruppenbehandlungen zu verkraften? https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Inhalt/10_Reha-Voraussetzungen… Reha Voraussetzungen Fallbeispiele: Chronische mittelschwere Depression bei einer 55-jährigen Altenpflegerin, Behandlung bei einem niedergelassenen Psychiater. Zustandsverschlimmerung seit dem Tod eines Sohns, ausgeprägte psycho-vegetative Symptomatik, arbeitsunfähig seit vier Monaten, Suizidgefahr nicht ausgeschlossen. -> kein Reha-Bedarf: Keine Reha-Fähigkeit, Indikation für eine akutstationäre Behandlung? https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Navigation/10_Reha-Voraussetzu… Grüße
Advokatusam 19.05.2021 | 20:09
Nochmals: deine Reha mit Absprache von deine behandelten Ärzten abbrechen, wenn es nicht mehr geht! Nein.. mache dir um Konsequenzen keine Sorgen, ggf. warst du überhaupt, wie schon beschrieben nicht REHA fähig. Umgehend bei der Agentur für arbeite melden und dich beraten lassen. Hierbei muss du auch ein Gesundheitsfragebogen ausfüllen: https://nanopdf.com/download/name-vorname_pdf und medizinische Unterlagen beilegen, diese gehen verschlossen an den medi. Dienst der Agentur für Arbeit für ein Gutachten. ggf. rutscht du in die Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III bis über dein Fall DRV mäßig entschieden ist. Eine befristete EM Rente ist immer ggf. 2-3 Jahre befristet! Solltest du mit allem überfordert sein, es gibt z. B. eine sozialmedizinischer Dienst der Krankenkassen, die helfen-beraten u. a. auch psychisch Kranken. Grüße
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