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Reha abgelehnt

von Annika Meyer18.01.2022 | 16:05
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit 4 Monaten krank geschrieben. Mein Rehaantrag wurde abgelehnt. Die Begründung lautet: Nach unserer Feststellung lässt der derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu. Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlung für angezeigt.Ein Hinweis zur Antragstellung auf Rente steht nicht im Bescheid. Heißt das jetzt, dass ich für eine Reha zu krank, oder zu gesund bin? Gerade mit Hilfe der Reha soll ja meine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden. Wenn nicht ganz, dann ja zumindest teilweise. Mir ist schon bewußt, dass ich Widerspruch einlegen kann. Vielleicht können Sie mir aber die Begründung der Ablehnung, in Bezug auf meinen derzeitigen Gesundheitszustand, verdeutlichen. Ich bedanke mich! Annika Meyer

9 Antworten

leideram 18.01.2022 | 16:13
Die DRV hält Sie für eine Reha für zu krank und empfiehlt eine Krankenhausbehandlung. Natürlich können Sie Widerspruch und ggf. später auch Klage einlegen. Zeitsparender wäre es aber sicher, wenn Sie dem Hinweis der DRV folgen würden, sich zuerst in eine stationäre Behandlung begeben und dann erneut eine Reha beantragen. Ob andere Aspekte dagegen sprechen, sollten Sie mit Ihrem Arzt klären.
KSCam 18.01.2022 | 16:43
Was sinnvoll ist sollten Sie mit Ihren Ärzten und nicht in einem Forum besprechen. Es könnte doch sein, dass eine Reha momentan nicht möglich ist, es aber - weil noch nicht alles medizinisch abgeklärt ist - noch viel zu früh ist die Rentenfrage zu erörtern. Es könnte ja sein, dass nach erfolgte Akutbehandlung weder eine Renha noch eine Rente notwendig ist, oder vielleicht doch eine Reha oder irgendwann eine Rente. Da ist vieles denkbar aber vielleicht ist es heute noch zu früh für eine endgültige Aussage? Aber primär sollten Ihnen dazu Ihre Ärzte was sagen können.
Silkeam 18.01.2022 | 17:47
Guten Abend, genau dieses Schreiben bekam ich auch, meine Hausärztin nahm dazu Stellung, ich schickte diese mit dem Widerspruch an die DRV... Reha wurde genehmigt!!!! Viel Erfolg Silke
Janaam 18.01.2022 | 18:12
Das hängt doch vom Grund der Erkrankung ab.
Silkeam 18.01.2022 | 18:39
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Ich wollte Ihr auch nur meine Erfahrungen mitteilen, da auch bei mir gesagt wurde.. Zu krank für Reha...Und ich sollte Krankenhaus.. Also wenn Sie sich der Reha gewachsen fühlt, dann gibt es diese Möglichkeit.. Das, war es, was ich mitteilen wollte. Grüße Silke
Annika Meyeram 18.01.2022 | 19:51
Warum kann man denn in einem Forum nicht diese Frage stellen? So eine Antwort brauch ich nicht! Für die Antworten von leider und Silke bedanke ich mich! Genau darum ging es mir,dass ich es erst mal richtig einordnen kann und was andere in der Situation für Erfahrungen gemacht haben.
KSCam 18.01.2022 | 20:33
Mag ja sein dass Ihnen Erfahrungen anderer irgendwie helfen. Rein objektiv nützt es Ihnen aber nichts, weil jeder Fall individuell verschieden ist. Aber schön, wenn Ihnen einige "Mädels" mit Ihrer Erfahrung ein gutes Gefühl vermittelt haben. M.E. wäre der Rat Ihrer Ärzte allerdings hilfreicher.
Fazitam 19.01.2022 | 05:19
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Genau so ist es! Medizinische Entscheidungen bespricht man mit Ärzten und nicht mit Usern eines Forums. Da die bisherigen getroffenen Aussagen der Fragestellerin (warum auch immer) helfen, ist es ja für alle Beteiligten in Ordnung.
-am 19.01.2022 | 06:29
Hallo Annika, die Begründung zur Ablehnung bedeutet, dass der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers bei Beurteilung Ihrer medizinischen Befunde zur Entscheidung gelangen ist, dass vorrangig eine Aktubehandlung Ihrer gesundheitlichen EInschränkungen anzustreben und abzuschließen ist, bevor eine Leistung zur Rehabilitation begonnen werden kann. Näheres kann hier im Forum leider nicht erörtert werden, da im Expertenteam kein medizinisches Fachpersonal eingebunden ist. Für weitere Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung und Ihrer behandelnden Ärzte. Es steht Ihnen jederzeit frei, mit Hilfe von weiterführenden, aktuellen ärztlichen Unterlagen im Widerspruchsverfahren Ihren Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung weiter zu verfolgen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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