Guten Morgen,
bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädigung von zurzeit
20 Cent je gefahrenem Kilometer, höchstens jedoch 130,- Euro insgesamt von der Reha-Klinik direkt erstattet. Parkgebühren sind mit der Wegstreckenentschädigung abgegolten. Die meisten Kliniken halten für ihre Rehabilitanden jedoch kostenfreie Parkplätze vor.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam