Guten Morgen ST,
Arbeitsunfähigkeit ist alllenfalls ein Indiz für eine Leistung zur Teilhabe. Die Rentenversicherungsträger schauen sich die gesamten medizinischen Unterlagen genau an. Es stecken zwei Ablehnungsbegründungen in Ihrer Meldung. Ambulante Leistungen sind noch nicht ausgeschöpft und eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist im Moment nicht erfolgversprechend.
Mit freundlichen Grüßen