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Experten-Antwort

Reha-Antrag abgelehnt

von ST18.09.2015 | 15:17
1967 Ansichten
9 Antworten

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Mein Reha-Antrag zur medizinischen Rehabilitation (einschl. Widerspruch) wurde abgelehnt mit der Begründung, dass meine gesundheitlichen Einschränkungen (dann folgen diverse orthopädische und internistische Erkrankungen) eine Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung angezeigt ist, und daß die DRV nur Leistungen erbringt, wenn die Erwerbsfähigkeit dadurch gebessert, wiederhergestellt, etc. etc. ... werden kann. Liegt es daran, dass ich zwar diverse Erkrankungen habe, mich aber sehr selten krank schreiben lasse ?

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen ST,

Arbeitsunfähigkeit ist alllenfalls ein Indiz für eine Leistung zur Teilhabe. Die Rentenversicherungsträger schauen sich die gesamten medizinischen Unterlagen genau an. Es stecken zwei Ablehnungsbegründungen in Ihrer Meldung. Ambulante Leistungen sind noch nicht ausgeschöpft und eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist im Moment nicht erfolgversprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen ST,

Arbeitsunfähigkeit ist alllenfalls ein Indiz für eine Leistung zur Teilhabe. Die Rentenversicherungsträger schauen sich die gesamten medizinischen Unterlagen genau an. Es stecken zwei Ablehnungsbegründungen in Ihrer Meldung. Ambulante Leistungen sind noch nicht ausgeschöpft und eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist im Moment nicht erfolgversprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo ST,

die Prüfvorgänge innerhalb der Rentenversicherung sehen bei der Ablehnung der Reha-Leistungen eine Rentenprüfung vor.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Ergebnis dieser Prüfung. Sie könnten auch ohne Rückfrage beim Rentenversicherungsträger einen EM-Rentenantrag stellen, sofern Sie in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.

Freundliche Grüße

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6 Antworten

Herz1952am 18.09.2015 | 16:23
Hallo St, das liegt wahrscheinlich daran, dass die RV der Meinung ist, dass zur Zeit eine Reha nicht erforderlich ist und eine weitere ambulante Behandlung mehr Erfolg verspricht. Ob es tatsächlich so ist, weis man erst hinterher. Außerdem zahlt eine ambulante Behandlung die Krankenkasse. Mit ein Grund ist wahrscheinlich auch, dass Ihre zukünftige Arbeitskraft nicht gefährdet ist. So sieht es zumindest im Moment die RV.
R. Fischeram 18.09.2015 | 17:51
Hallo ST, ich habe Bechterew und war auch so gut wie nie krankgeschrieben. Trotzdem konnte ich alle 2 Jahre regelmäßig vom DRV aus zur Reha fahren. Leider war die Verbesserung nur von kurzer Dauer. Jetzt bin ich seid 2012 in unbefristeter EWR Rente. LG
loniam 19.09.2015 | 15:17
Ich hab ms, bin in teilrente und geh alle zwei Jahre in Reha.krank bzw au geschrieben bin ich äußerst selten. Ich denk, daran liegt es nicht
STam 21.09.2015 | 10:10
Guten Morgen, und vielen Dank für alle Kommentare ! Eine Rückfrage habe ich nun an den Experten: meine Ärzte empfehlen mir mittlerweile, einen Antrag auf teilweise EU-Rente zu stellen. Was ist mit dem Grundsatz "Reha vor Rente ?" Vielen Dank noch mal für eine Rückmeldung.
STam 21.09.2015 | 10:15
=//=am 21.09.2015 | 10:25
Sie können natürlich einen Rentenantrag stellen. Ob eine teilweise oder volle oder gar keine Erwerbsminderung besteht, wird dann geprüft. Man kann keine "spezielle" teilweise EM-Rente beantragen! Reha vor Rente wird in Ihrem Fall wohl nicht greifen, denn die Reha wurde ja abgelehnt. Wenn der Abschluß des Widerspruchsverfahrens erst kürzlich erfolgte, wird ein Rentenantrag nicht allzu viel Erfolg haben, denn dann werden die bisherigen Unterlagen berücksichtigt. Sollte sich zwischen Abschluß des Widerspruchsverfahrens und dem Rentenantrag eine DEUTLICHE Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes einstellen, macht das Ganze mehr Sinn.
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