Hallo Nina,
da die Krankenkasse Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt hat, sollten Sie alle weiteren Schritte mit dieser absprechen. Sonst kann es passieren, dass Ihnen die Krankenkasse kein Krankengeld mehr bezahlt.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Reha-Antrags können Sie fristgerecht selbstverständlich einlegen, wenn Sie anderer Meinung sind und die Reha gerne in Anspruch nehmen möchten. Dies auch ohne Zustimmung der Krankenkasse. Allerdings sollten Sie diese darüber informieren.
Auch ob Sie sofort einen Rentenantrag stellen müssen oder ob Sie den Ausgang des Widerspruchsverfahrens abwarten können, müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse absprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam