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Experten-Antwort

Reha Bahnfahrkarte und mögliche Störungen im Bahnverkehr

von Fahrgast03.11.2026 | 12:13
71 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Haftet der Rehabilitant wenn die Reha aufgrund von Störungen im Bahnverkehr erst verspätet erreicht wird? Muss man eine Nacht vorab anreisen und ein Hotel auf eigene Kosten nehmen? 2. Wenn es zu Verspätungen kommt, erhält die Versichertengemeinschaft eine Entschädigung von der Bahn (Rechte als Fahrgast)? Informiert man die DRV, damit diese die Entschädigung beantragen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo von Fahrgast,

der Rehabilitand haftet bei einer Verspätung der Bahn nicht. Ist eine pünktliche Ankunft bei der Klinik nicht mehr möglich, wird dringend empfohlen, dass die Rehabilitationseinrichtung darüber informiert wird.

Sollte z. B. ein Anschlusszug nicht erreicht werden, kann mit der Bahnfahrkarte auch der folgende Zug in Anspruch genommen werden.

Eine vorherige Anreise mit Hotelübernachtung ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten

Schadeam 03.11.2026 | 12:23
1) Für was sollte er haften? Welchen Schaden verursacht der in Ihren Augen? 2) Auf diese mit enormer Bürokratie behaftete Idee ist hoffentlich in der Praxis noch niemand gekommn. Ich habe davon noch nie gehört..... Kann es sein dass Sie gerne Probleme konstruieren, die keine sind?
Logikam 03.11.2026 | 12:25
Sie haben ja wahnwitzige Vorstellungen😂! Wenn der Fahrgast aufgrund nachweislich unvorhergesehener Ereignisse bei der Bahn zu spät kommt, wird er sicher keiner Haftung unterliegen. Das sagt aber einem doch schon der gesunde Menschenverstand. Damit sind alle anderen Fragen völlig abwegig.
Maxam 03.11.2026 | 12:32
Wenn der Fahrgast aufgrund nachweislich unvorhergesehener Ereignisse bei der Bahn zu spät kommt, wird er sicher keiner Haftung unterliegen.
Ach ja? Arbeitnehmern kann ja sogar fristlos gekündigt werden, wenn sie deshalb nicht zur Arbeit erscheinen.
Eher Möxchenam 03.11.2026 | 12:52
Was Sie nicht sagen. Diese Kündigung würde ich dann im Einzelfall gern begründet sehen. Letztendlich sind wir aber nicht bei einem Arbeitsverhältnis, aber das scheinen Sie nicht mal bemerkt zu haben🤪. Ihre Antworten sind wie immer nur eine Zumutung.
Korinthensammleram 03.11.2026 | 14:03
Na wenn ein Behandlungsbeginn zu einer gewissen Uhrzeit stattfindet....kommen Sie verspätet oder garnicht zu einem Friseurtermin....und man erklärt Ihnen bereits bei Terminvergabe ...wenn Sie nicht kommen machen wir Sie trotzdem Haftbar....ja sowas gibt es im realen Leben...ob man das dann mit macht ist eine andere Sache!
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