Hallo von Fahrgast,
der Rehabilitand haftet bei einer Verspätung der Bahn nicht. Ist eine pünktliche Ankunft bei der Klinik nicht mehr möglich, wird dringend empfohlen, dass die Rehabilitationseinrichtung darüber informiert wird.
Sollte z. B. ein Anschlusszug nicht erreicht werden, kann mit der Bahnfahrkarte auch der folgende Zug in Anspruch genommen werden.
Eine vorherige Anreise mit Hotelübernachtung ist nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen