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Experten-Antwort

Reha bei ME/CFS G93.39, also eher nicht Post-Covid

von Bukki05.10.2026 | 06:39
114 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, noch eine kurze Nachfrage zu meiner Frage 1.10. und Expertenantwort 2.10. G.93.39. Die "9" am Ende bedeutet nicht wissentlich woher das ME/CFS kommt. Ich habe die Symptome schon vor Corona gehabt. Sollte ich dann trotzdem empfohlenerweise in eine Reha mit Long-Covid? Im "Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom" steht, dass ganz viel über das Long-Covid/Post-Covid abgefragt wird, dazu kann ich aber nichts sagen. Das wundert die Reha wahrscheinlich doch sehr, oder? Und ich lese und sehe auf Ihrer Seite auch ganz viel Ergo-/Physio-Maßnahmen. Ich bin nach dem Einkaufen schon ziemlich "kaputt" und die Erschöpfung als auch Schmerzen etwa 15-20 Stunden (das kann ich nach 7 Jahren Leid bereits selbst sagen) sind dann noch gravierender. Seitdem ich weis, dass es als sog. PEM bezeichnet wird, habe ich jetzt wenigstens eine Erklärung für das jahrelang suchen und Rätseln der Ärzte, welche Erkrankung ich habe. Die Symptome von ME/CFS treffen etwa zu 80-90% auf mich zu. Sollte ich trotzdem in eine Post-Covid-Reha, weil nur die das Pacing und die PEM verstehen?? MfG Bukki

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bukki,

ob bei Ihnen ein Post-COVID-Syndrom vorliegt und ob deshalb eine Post-COVID-Rehabilitation medizinisch angezeigt ist, kann die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer allgemeinen Auskunft nicht beurteilen. Dies sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten klären.

Wenn Ihre Beschwerden bereits vor einer SARS-CoV-2-Infektion bestanden und kein Post-COVID-Syndrom vorliegt, ergibt sich aus der Diagnose G93.39 allein nicht, dass eine Post-COVID-Rehabilitation die passende Leistung ist. Entscheidend sind stets Ihre individuelle Erkrankung, Ihre funktionellen Einschränkungen sowie die Frage, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch geeignet und durchführbar ist.

Bitte lassen Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Befundbericht insbesondere die Belastungsintoleranz und die Auswirkungen auf Ihre Belastbarkeit, Anreise und mögliche Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nachvollziehbar darstellen. Die medizinische und sozialmedizinische Prüfung erfolgt dann im Rahmen eines Rehabilitationsantrages.

Sollte aus ärztlicher Sicht eine stationäre Rehabilitation wegen der Schwere Ihrer Einschränkungen derzeit nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sein, sollte auch dies im Befundbericht erläutert werden.

Welche Art der medizinischen Rehabilitationsleistung gegebenenfalls bei Ihrer Indikation in Betracht kommt und ob dies gesundheitlich aktuell überhaupt möglich ist, können wir hier nicht abschließend klären. Dies ist eine medizinische Frage, die Sie einerseits mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen können und die andererseits bei Stellung eines Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die sozialmedizinische Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung geklärt wird.

Schlussendlich würde auch im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" immer geprüft, ob Reha-Leistungen medizinisch angezeigt sind oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen auch, eine persönliche Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen, um diese individuelle Situation zu klären, da wir hier die Problematik aufgrund der medizinischen Sachverhalte nicht abschließend klären können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf BeraterAuch wenn die Experten das hier nicht gerne hören oder löschen. Ich wiederhole es gerne. Wenn es um medizinische Indikationen geht, kann diese Problematik nicht in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gelöst werden. Sehr geehrte Experten, sie sollten sich dringend mal mit den Aufgaben und Möglichkeiten einer Beratungstelle befassen und nicht unnötig dorthin verweisen.

Hallo Berater,

unser Hinweis auf eine persönliche Beratung bei einem Rentenversicherungsträger bezog sich nicht auf die Notwendigkeit der medizinischen Beurteilung des Sachverhaltes. Hier haben wir ganz ausdrücklich geschrieben, dass dies nur medizinisch und ärztlicherseits zu klären ist und selbstverständlich nicht durch den Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung.

Der Beratungsverweis ist somit grundsätzlich auch bei anderen Anfragen, wo wir diesen Hinweis geben, als Ergänzung zur fachlichen Antwort gedacht, etwa bei möglicherweise offen gebliebenen verfahrensrechtlichen oder organisatorischen Fragen des Users oder der Userin. Die fachliche Einordnung im Forum und eine persönliche Beratung können sich sinnvoll ergänzen:

Hier gehen wir auf die geschilderte Frage ein. Im persönlichen Gespräch können darüber hinausgehende, individuelle Einzelheiten und gegebenenfalls auch persönliche Unterlagen mit einbezogen werden.

Eine solche, weitergehende, individuelle Beratung kann das Forum nicht in jedem Fall ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Berateram 05.10.2026 | 11:20
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Hallo Bukki,

ob bei Ihnen ein Post-COVID-Syndrom vorliegt und ob deshalb eine Post-COVID-Rehabilitation medizinisch angezeigt ist, kann die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer allgemeinen Auskunft nicht beurteilen. Dies sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten klären.

Wenn Ihre Beschwerden bereits vor einer SARS-CoV-2-Infektion bestanden und kein Post-COVID-Syndrom vorliegt, ergibt sich aus der Diagnose G93.39 allein nicht, dass eine Post-COVID-Rehabilitation die passende Leistung ist. Entscheidend sind stets Ihre individuelle Erkrankung, Ihre funktionellen Einschränkungen sowie die Frage, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch geeignet und durchführbar ist.

Bitte lassen Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Befundbericht insbesondere die Belastungsintoleranz und die Auswirkungen auf Ihre Belastbarkeit, Anreise und mögliche Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nachvollziehbar darstellen. Die medizinische und sozialmedizinische Prüfung erfolgt dann im Rahmen eines Rehabilitationsantrages.

Sollte aus ärztlicher Sicht eine stationäre Rehabilitation wegen der Schwere Ihrer Einschränkungen derzeit nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sein, sollte auch dies im Befundbericht erläutert werden.

Welche Art der medizinischen Rehabilitationsleistung gegebenenfalls bei Ihrer Indikation in Betracht kommt und ob dies gesundheitlich aktuell überhaupt möglich ist, können wir hier nicht abschließend klären. Dies ist eine medizinische Frage, die Sie einerseits mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen können und die andererseits bei Stellung eines Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die sozialmedizinische Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung geklärt wird.

Schlussendlich würde auch im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" immer geprüft, ob Reha-Leistungen medizinisch angezeigt sind oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen auch, eine persönliche Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen, um diese individuelle Situation zu klären, da wir hier die Problematik aufgrund der medizinischen Sachverhalte nicht abschließend klären können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Auch wenn die Experten das hier nicht gerne hören oder löschen. Ich wiederhole es gerne. Wenn es um medizinische Indikationen geht, kann diese Problematik nicht in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gelöst werden. Sehr geehrte Experten, sie sollten sich dringend mal mit den Aufgaben und Möglichkeiten einer Beratungstelle befassen und nicht unnötig dorthin verweisen.
Chrisam 05.10.2026 | 11:29
Hallo, habe bereits in Ihrer Anfrage vom 1.10.26 geantwortet wo Sie sich auch bedankt haben. Wusste nicht das Ihnen ME CFS bereits seit sieben Jahren das Leben schwer macht. ME CFS kann auch durch eine Grippe ausgelöst worden sein, aber so richtig bekannt geworden ist diese Krankheit erst seit der Corona Pandemie. Wie bereits geschrieben ist diese Krankheit nicht so einfach im Blutbild etc. nachweisbar und daher vergeben Ärzte ungern die Diagnose F93.39 um sich nicht nachher noch bei längerer AU bei der KK rechtfertigen zu müssen wie diese Diagnose zustande kommt. Daher wird schnell mal eine Depression diagnostiziert und eine Psychotherapie verordnet. Sie haben es ja selbst bei der Agentur für Arbeit erlebt wie ME CFS anerkannt wird. Es gibt gewisse Medikamente für Depressionen die auch bei ME CFS verordnet und ein klein wenig helfen, aber ein richtiges Mittel dagegen gibt es leider noch nicht. PME (Progressive Muskelentspannung) und Pacing ist ein guter Ansatz um besser über den Alltag zu kommen. Auch eine Hyperthermie Therapie eine Art künstliches Fieber bringt bei manchen eine Linderung. Informieren Sie sich mal über die KfN Klinik in München evtl übernimmt Ihre Krankenkasse diese Behandlung. Eine Reha wird meistens auf der Long Covid Schiene verordnet und auch nur zum Teil sinnvoll. Viel Erfolg.
Chrisam 05.10.2026 | 12:30
Nchtrag: Diese Klinik behandelt u.a. auch ME CFS https://www.krankenhaus-naturheilweisen.de/krankheitsbilder/
Chris.am 05.10.2026 | 19:42
Falls Sie bei der A-K versichert sind diese übernimmt die Kosten. Ja, die AOK übernimmt die Kosten für einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus für Naturheilweisen (KfN) in München. Da das KfN als eigenständiges, internistisches Akutkrankenhaus im bayerischen Krankenhausplan eingetragen ist (und keine reine Kurklinik darstellt), sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet. Voraussetzungen für die Kostenübernahme: Ärztliche Einweisung: Sie benötigen zwingend eine Einweisung von Ihrem niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Der behandelnde Arzt muss bescheinigen, dass eine stationäre Krankenhausbehandlung bei Ihnen medizinisch notwendig ist. Falls bei der AOK versichert diese übernimmt die Kosten. Vorab-Terminvereinbarung: Eine vorherige Terminabsprache mit dem Patientenmanagement der Klinik ist erforderlich. Keine separate Zusage nötig: Für gesetzlich Versicherte ist im Regelfall keine vorherige Genehmigung oder Kostenzusage durch die AOK erforderlich – der Einweisungsschein genügt. Zuzahlung: Wie bei jedem regulären Krankenhausaufenthalt fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) an, sofern Sie nicht davon befreit sind. Viel Glück.
Johannam 06.10.2026 | 00:34
Zitat von Chris anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Informationen, leide auch nach einer Corona Infektion an ständiger Müdigkeit und Schmerzen und vermutlich an ME/CFS. Mein Hausarzt ist ratlos und schickt mich zu einem Neurologen aber die Wartezeiten sind leider sehr lang. Bin schon länger auf Depression F32.9 krank geschrieben und verzweifelt, ständig nur Schmerztabletten zu nehmen bringt auch nichts. Den Tipp über die Klinik KfN München werde ich mit meinem Hausarzt besprechen. Danke.
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