Hallo Bukki,
ob bei Ihnen ein Post-COVID-Syndrom vorliegt und ob deshalb eine Post-COVID-Rehabilitation medizinisch angezeigt ist, kann die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer allgemeinen Auskunft nicht beurteilen. Dies sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten klären.
Wenn Ihre Beschwerden bereits vor einer SARS-CoV-2-Infektion bestanden und kein Post-COVID-Syndrom vorliegt, ergibt sich aus der Diagnose G93.39 allein nicht, dass eine Post-COVID-Rehabilitation die passende Leistung ist. Entscheidend sind stets Ihre individuelle Erkrankung, Ihre funktionellen Einschränkungen sowie die Frage, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch geeignet und durchführbar ist.
Bitte lassen Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Befundbericht insbesondere die Belastungsintoleranz und die Auswirkungen auf Ihre Belastbarkeit, Anreise und mögliche Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nachvollziehbar darstellen. Die medizinische und sozialmedizinische Prüfung erfolgt dann im Rahmen eines Rehabilitationsantrages.
Sollte aus ärztlicher Sicht eine stationäre Rehabilitation wegen der Schwere Ihrer Einschränkungen derzeit nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sein, sollte auch dies im Befundbericht erläutert werden.
Welche Art der medizinischen Rehabilitationsleistung gegebenenfalls bei Ihrer Indikation in Betracht kommt und ob dies gesundheitlich aktuell überhaupt möglich ist, können wir hier nicht abschließend klären. Dies ist eine medizinische Frage, die Sie einerseits mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen können und die andererseits bei Stellung eines Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die sozialmedizinische Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung geklärt wird.
Schlussendlich würde auch im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" immer geprüft, ob Reha-Leistungen medizinisch angezeigt sind oder nicht.
Wir empfehlen Ihnen auch, eine persönliche Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen, um diese individuelle Situation zu klären, da wir hier die Problematik aufgrund der medizinischen Sachverhalte nicht abschließend klären können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung