Hallo MüllerM.,
ist Ihre Mutter gesetzlich krankenversichert, so dürfte dies im Regelfall keine Auswirkungen haben.
Ist Ihre Mutter privat krankenversichert, so wird die Rücknahme des Bewilligungsbescheides geprüft. Ist schon eine Aufnahme in der Reha erfolgt, würde in dieser Fallkonstellation regelhaft ab dem Tag der Stellung des Rentenantrages die Kosten der Reha von Ihrer Mutter zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung