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Experten-Antwort

Reha-Bewilligung vor Rente

von MüllerM.20.01.2024 | 18:35
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Meine Mutti will ab März in Rente gehen. Sie hat ihre Arbeitsjahre voll. Nun hatte sie letztes Jahr noch einmal einen Kurantrag gestellt. Heute kam.die Bewilligung aber noch kein Datum. Was passiert wenn das Datum zum Antritt der Kur in den Rentenzeitraum rutscht (was ja wahrscheinlich ist)? Kann sie trotzdem fahren oder wird die Zusage und Kostenübernahme dann hinfällig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MüllerM.,

 

ist Ihre Mutter gesetzlich krankenversichert, so dürfte dies im Regelfall keine Auswirkungen haben.

 

Ist Ihre Mutter privat krankenversichert, so wird die Rücknahme des Bewilligungsbescheides geprüft. Ist schon eine Aufnahme in der Reha erfolgt, würde in dieser Fallkonstellation regelhaft ab dem Tag der Stellung des Rentenantrages die Kosten der Reha von Ihrer Mutter zurückgefordert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Fritzeam 20.01.2024 | 19:09
Etwas anders gelagert, aber gleiche Lösung: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/erwerbsminderung-rent…
lang und breitam 20.01.2024 | 20:59
Da die Reha von der DRV bewilligt wurde, scheint diese 'medizinisch' notwendig zu sein. Wenn dann die Reha in die Zeit fallen sollte, in der bereits Rente bezogen wird, dürfte sie evtl. trotzdem fahren und die Leistungsträger verrechnen untereinander (hier sind dann Antragsdaten auch zu berücksichtigen). Um aber eine Rente ab März beanspruchen zu können, müsste eigentlich jetzt mal dringend der Rentenantrag gestellt werden. Dann könnte es sein, dass die Bewilligung von der DRV zurück gezogen wird und gleich an die dann zuständige KK weiter geleitet wird. War der Grund für den Rehaantrag allerdings bereits die 'Vermutung', dass vielleicht eine Erwerbsminderung vorliegen könnte, dann kann Ihre Mutter auch einen 'doppelten' Rentenantrag stellen (liegt eine Erwerbsminderung vor?/und Altersrente 'vorläufig' ab). Wenn eine Erwerbsminderung vorliegen sollte, kann ja ein Reha-Antrag in EM-Rentenantrag 'umgewandelt' werden. Automatisch passiert dies seitens der DRV nur, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen derart massiv sind, dass dies zu einer EM-Rente führen wurde. Der Versichert selbst (Ihre Mutter) hat aber das Recht, dass bei Vorliegen mehrere Voraussetzungen die 'beste' Rente für ihn geprüft wird. Wenn Ihre Mutter also auch über einen GdB >=50 verfügt (und 35 Beitragsjahre), dann muss auch der (gleichzeitige) Anspruch auf eine SB-Rente geprüft werden. In diesem Fall müsste in dem 'normalen' Rentenantrag entsprechende Hinweise gemacht und auch Unterlagen (SB-Ausweis-Kopie) beigefügt werden (medizinische Unterlagen wurden ja ansonsten bereits zum Reha-Antrag beigefügt, hier dann nur evtl. noch neuere ergänzend nachreichen). Lassen Sie (bzw. Ihre Mutter) sich also auf jeden Fall für die Antragsaufnahme von einer DRV-Beratungsstelle helfen (persönlich/telefonisch/Videochat)
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