Hallo Patrick,
für den Zeitraum der Rehabilitationsleistung hat Ihr Vater grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld.
Für die Berechnung des Übergangsgeldes benötigt die Rentenversicherung auch den Vordruck G0512 (Erklärung des Versicherten).
Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind Ihnen gerne behilflich.