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Experten-Antwort

Reha - Krankengeld, Übergangsgeld Bescheid?

von Patrick06.03.2017 | 19:08
1985 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, mein vater hatte am 27.09.2016 ein Hirnaneurysma wodurch er lange zeit im krankenhaus und nun in einer Reha klinik war. Nun haben wir einen Bescheid bekommen in welchem steht: Auf ihren Antrag vom ... bewilligen wir ihnen eine stationäre Anschlussrehabilitation als leistung zur medizinischen rehabilitation die leistung dauert 4 wochen und wir in folgender einrichtung durchgeführt ... So, mein Vater wird nun in ein Paar tagen aus der Reha entlassen dieser bescheid kam am 15.2 ich hatte keine ahnung worum es geht und was ich tun soll mein vater war in einem zustand in welchem er mir keinerlei hilfe geben konnte da er "verwirrt" war. Nun frage ich mich was ich jetzt tun soll? Ich habe ein Teil davon bei der Krankenkasse abgegeben und diese haben etwas davon ausgefüllt, 2 weitere Teile G0512 und G0160 sollen von ihm ausgefüllt werden. Dazu ist er nur einfach nicht in der lage, er weiß nicht was er eintragen soll da er wie bereits erwähnt "verwirrt" ist. Die hirnblutung war sehr Stark weshalb sein zustand viel zeit benötigt. Was soll ich nun Tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patrick,

für den Zeitraum der Rehabilitationsleistung hat Ihr Vater grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld.

Für die Berechnung des Übergangsgeldes benötigt die Rentenversicherung auch den Vordruck G0512 (Erklärung des Versicherten).

Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind Ihnen gerne behilflich.

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3 Antworten

Patrickam 06.03.2017 | 19:13
Und Dazu muss ich sagen das dieser Bescheid wenn ich es richtig verstehe nur sagt das mein vater in eine Reha klinik muss was aber schon lange lange passiert ist? Mein vater ist seit dem 14.10.2016 in der Reha klinik. der Brief kam am 15.02.2017
Patrickam 06.03.2017 | 19:09
Bisher sind diese beiden Teile nicht ausgefüllt und ich weiß auch nicht ob es eine "Frist" gibt um diese wieder bei der Rentenversicherung abzugeben. Ich bin ratlos.
Patrickam 07.03.2017 | 22:32
Rehabilitationsleistung? Ist damit jetzt die ganze zeit gemeint die er benötigt um irgenwann wieder normal arbeiten gehen zu können oder aber die zeit die er in der Reha klinik verbringt? Denn diese ist nun vorbei. Denach kam dieser Antrag bezüglich des Übergangsgeld zu spät...
Deutsche Rentenversicherung
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