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Reha mit Kind?

von Angelika12.02.2008 | 20:02
1328 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Forum, ich hoffe, dass ich dieses Jahr noch einmal eine Rehakur machen darf. Mein jüngstes Kind ist dann 12 Jahre alt und hat ADS. Bei den letzten beiden Rehas habe ich ihn in eine betreute Wohnungseinrichtung vor Ort gegeben. Dort will er aber partout nicht hin. Alleine zuhause lassen mit seiner 15-jährigen Schwester will ich ihn nicht und die Oma ist selber nicht gesund und wird das nicht schaffen. Kann man auch ein Kind, das 12 Jahre alt ist mitnehmen zur Kur und wenn ja, muss man dann extra bezahlen? Ich bin alleinerziehend, beziehe EM Rente und habe sonst keinen für meinen Sohn. Vielen Dank Angelika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im wesentlichen ist den Ausführungen von "Nix" zuzustimmen.

2 Antworten

Nixam 13.02.2008 | 06:44
Gemäss § 29 SGB VI besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe auch für Kinder, welches das 12. Lebensjahr bereits vollendet hat, aber das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.(§ 54 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX). Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung an, lassen Sie sich einen formellen Antrag auf Haushaltshilfe gemäss § 54 SGB IX zusenden. Füllen Sie diesen ordnungsgemäss aus und schreiben Sie mit grossen Buchstaben auf Seite 1 des Antrags "Kindmitnahme in Klinik" drauf. Legen Sie ein ärztliches Attest Ihres Kinderarztes bei über das Leiden Ihres Kindes vor.(Attestkosten werden nicht erstattet!) Legen Sie noch ein formloses Schreiben von Ihnen selbst bei und schreiben Sie: "Da mein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist, möchte ich dieses gerne mit in die Klinik aufnehmen lassen als Begleitkind im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 54 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX! Ich bitte, in eine andere Klinik als das letzte Mal aufgenommen zu werden, wo ich das Kind in den Klinikkindergarten abgeben kann während meiner Behandlungen, da es den Aufenthalt in der betreuten Wohnungseinrichtung nicht gut vertragen hat aufgrund seiner behinderungsbedingten Leiden." Sicher wird man Ihnen da eine andere Klinik zuweisen mit anderweitiger Unterbringungsmöglichkeit. Sie erhalten "postwendend" von Ihrem RV-Träger eine Bewilligung über Ihre Reha-Einrichtung mit Kindmitnahme. Die Kindmitnahme erfolgt im Rahmen der Haushaltshilfe nach den o. g. Vorschriften und ist für Sie kostenfrei! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Nix
annaam 15.02.2008 | 18:00
wenn das Kind ADHS hat würde ich versuchen für das Kind eine Kinderreha zu beantragen und den RV-Träger bitten eine Einrichtung zu finden in der beide gleichzeitig behandelt werden können.
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