Hallo Paul,
„KSC“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits alle Alternativen und deren möglichen Folgen aufgezeigt. Was nun tatsächlich passiert, wenn Sie einen Rehaantrag stellen, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums auch nicht beantworten. Die Entscheidung hierüber trifft abschließend der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der konkreten Gesamtumstände Ihres individuellen Einzelfalls.
Sie sollten daher dem Rat von KSC folgen und zunächst den Leistungsantrag wählen, von dem Sie glauben, dass er Ihnen am ehesten weiterhilft und der auch zu Ihrem Leistungsvermögen passt. Eine Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten wäre in diesem Zusammenhang sicher hilfreich und sinnvoll. Eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie sollte im Übrigen bei entsprechender ärztlich festgestellter Notwendigkeit letztlich auch unäbhängig von der Frage einer Leistung der Rentenversicherung möglich sein.