Guten Morgen, Michael,
wenn für die Behandlung einer Erkrankung eine Reha-Leistung erforderlich ist, ist bei Erwerbsminderungsrentnern (auch befristet) die Krankenversicherung zuständig.
Sie sollten dort den Antrag stellen. Im Zweifelsfall würde die Krankenkasse den Antrag an die ggf. zuständige Stelle weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung