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Experten-Antwort

Reha Rücken als voller EMR Rentner

von Michael25.10.2022 | 16:29
216 Ansichten
15 Antworten
Hallo liebe Forumsmitglieder, Ich habe eine Frage . Ich habe eine Rüxkenverletzung und mein Artt rät mir zu einer Reha. Wer ist denn der kostenträger bei einer befristeten vollen EMR Rente ? Die Krankenkasse meint die wären hier nicht zuständig . Vielleicht kennt sich jemand aus ... und kann mir weiterhelfen. Vielen Dank

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.10.2022 | 08:18

Guten Morgen, Michael,

wenn für die Behandlung einer Erkrankung eine Reha-Leistung erforderlich ist, ist bei Erwerbsminderungsrentnern (auch befristet) die Krankenversicherung zuständig.

Sie sollten dort den Antrag stellen. Im Zweifelsfall würde die Krankenkasse den Antrag an die ggf. zuständige Stelle weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 27.10.2022 | 09:37

In Ergänzung meiner gestrigen Antwort:

Ich bin davon ausgegangen, dass es sich bei der Rückenverletzung um eine akute Erkrankung handelt.

Sollte allerdings eine Reha-Maßnahme dazu führen können, dass sich das gesamte Leistungsvermögen verbessert oder wiederhergestellt werden kann, wäre die Rentenversicherung der für den Antrag zuständige Kostenträger und somit der Antrag dort zu stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 28.10.2022 | 07:19

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation. Bitte kehren Sie auf die sachliche Ebene zurück und begegnen Sie sich mit Respekt. Ich habe einige Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

12 Antworten

Abschlägeam 25.10.2022 | 16:38
"Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig." Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis…
Michaelam 25.10.2022 | 18:47
Das hatte ich auch recherchiert.aber die Krankenkasse meinte da ich meiner emr befristet bekomme sei die DRV zuständig. Nun frag ich mich was stimmt .
Hm wohl nichtam 25.10.2022 | 21:21
Der alte Fritz schrieb

Hallo Michael,

da würde ich sehr gut aufpassen bzw. vorsichtig sein, eine Reha zu beantragen, bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente(EMR), damit könnten Sie Ihre volle befr. EMR gefährden. Denn bei einer vollen befr. EMR ist die Rentenversicherung zuständig als Kostenträger.

Nach erfolgreicher Reha, kann es passieren, das die DRV Ihre volle bef. EMR weckfällt.

Gruß Der alte Fritz

Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig.
Der alte Fritzam 25.10.2022 | 20:34
Hallo Michael, da würde ich sehr gut aufpassen bzw. vorsichtig sein, eine Reha zu beantragen, bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente(EMR), damit könnten Sie Ihre volle befr. EMR gefährden. Denn bei einer vollen befr. EMR ist die Rentenversicherung zuständig als Kostenträger. Nach erfolgreicher Reha, kann es passieren, das die DRV Ihre volle bef. EMR weckfällt. Gruß Der alte Fritz
KKam 25.10.2022 | 21:30
§40 SGB 5 lesen und verstehen.
DRVam 25.10.2022 | 20:32
Michael schrieb

Das hatte ich auch recherchiert.aber die Krankenkasse meinte da ich meiner emr befristet bekomme sei die DRV zuständig.

Nun frag ich mich was stimmt .

Stellen Sie den Antrag bei der KK oder der Rentenversicherung. Diese müssen untereinander die Zuständigkeit klären. Die KK darf die Annahme des Antrags nicht verweigern.
Arthuram 26.10.2022 | 16:24
Hallo Michael, da würde ich sehr gut aufpassen bzw. vorsichtig sein, eine Reha zu beantragen, bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente(EMR), damit könnten Sie Ihre volle befr. EMR gefährden. Denn bei einer vollen befr. EMR ist die Rentenversicherung zuständig als Kostenträger. Nach erfolgreicher Reha, kann es passieren, das die DRV Ihre volle bef. EMR weckfällt. Gruß Der alte Fritz
Was Sie schreiben ist einfach falsch (siehe Expertenantwort). Manchmal wäre Schweigen dann doch besser!
Na, langsam mit den jungen Pferden. Der Experte schreibt auch, dass die Krankenkasse weiterleiten kann. Wenn diese das tut und der Sozialmedizische Dienst der Rentenversicherung dann zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reha unterm Strich insgesamt doch einen Sinn machen würde, dann wäre so etwas schon im Bereich des möglichen.
Der alte Fritzam 26.10.2022 | 19:16
Ich schreibe weil das meinem Bruder passiert ist. Er stellte einen Antrag auf Reha, hatte auch eine befr. volle EMR. Das wurde dann zur KK gesendet. Die KK fühlte sich nicht zuständig und leitet das zur DRV zurück. Der Sozialmedizinische Dienst der DRV meinte, das wäre Rehabedürftig. Und nach der Reha wurde wurde meinem Bruder die volle befr. EMR entzogen. Mein Bruder hatte ein EMR wegen einer anderen internistischen Krankheit. Die Reha wurde wegen der Orthopädischen Erkrankung gewährt, vom Sozialmedizinischen Dienst der DRV. Die Reha war Erfolgreich im Orthopädischen und die DRV bzw. der Sozialmedizinischen Dienst hat alles in ein Topf geworfen und somit meinem Bruder die EMR komplett entzogen. Als Begründung wurde festgestellt komplett 6 Std. wieder Arbeitsfähig und somit nicht mehr Erwerbsgemindert.
Larezam 26.10.2022 | 20:05
Ist doch letztlich egal warum es ihm wieder besser geht (ob‘s nur an Reha lag oder auch andere Gründe dazukamen) - Hauptsache es geht ihm wieder besser, und er kann sogar wieder arbeiten. Aber Sie tun hier so, als ob das was schlechtes wäre. Es gibt aber genug Menschen die lieber gesund sind und arbeiten, anstatt krank und Rente beziehen. Und selbst wenn die Reha nicht dazu führt dass wieder gearbeitet werden kann (die Aussicht wäre übrigens Voraussetzung dafür, dass die Rentenversicherung von vornherein zuständig ist) - schaden wird sie keinesfalls.
Der alte Fritzam 27.10.2022 | 21:01
Bei meinem Bruder sollte nur der alltägliche Gesundheitszustand wieder etwas hergestellt werden, damit er besser durch den Alltag kommt. Im Reha-Entlassungsbericht, wurde weiterhin als AU eingestuft und auch die Erwerbsminderung weiterhin unter 3 Std. täglich. Der sozialmedizinische Dienst hat es anders gesehen und beide Erkrankungen zusammengeführt und im die volle befr. EMR entzogen. Obwohl beide Erkrankungen weiterhin präsent sind. Es sollte durch die Reha, die für das Orthopädische Leiden gewährt wurde, nur der alltägliche Gesundheitszustand gebessert werden. Damit er seinen alltägliches Leben besser bewältigen kann. Aber, wie gesagt, der sozialmedizinische Dienst sah es anders und entzog ihm die EMR. Obwohl er die EMR auf eine andere internistische Erkrankung erhielt.
Larezam 27.10.2022 | 22:12
Was wollen Sie uns damit sagen? Ihr Bruder ist chronisch krank, kann aber wieder bestimmte Tätigkeiten (mind. sechs Stunden am Tag regelmäßig) ausüben. Ist überhaupt nichts ungewöhnliches. Wenn nicht mehr mit einer Besserung-auch ohne Reha- zu rechnen gewesen wäre, wäre die Rente auch nicht befristet gewesen. Ging halt nur schneller als erwartet, Ärzte sind eben keine Hellseher.
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