Guten Morgen, Michael,
wenn für die Behandlung einer Erkrankung eine Reha-Leistung erforderlich ist, ist bei Erwerbsminderungsrentnern (auch befristet) die Krankenversicherung zuständig.
Sie sollten dort den Antrag stellen. Im Zweifelsfall würde die Krankenkasse den Antrag an die ggf. zuständige Stelle weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
In Ergänzung meiner gestrigen Antwort:
Ich bin davon ausgegangen, dass es sich bei der Rückenverletzung um eine akute Erkrankung handelt.
Sollte allerdings eine Reha-Maßnahme dazu führen können, dass sich das gesamte Leistungsvermögen verbessert oder wiederhergestellt werden kann, wäre die Rentenversicherung der für den Antrag zuständige Kostenträger und somit der Antrag dort zu stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation. Bitte kehren Sie auf die sachliche Ebene zurück und begegnen Sie sich mit Respekt. Ich habe einige Kommentare entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Hallo Michael,
da würde ich sehr gut aufpassen bzw. vorsichtig sein, eine Reha zu beantragen, bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente(EMR), damit könnten Sie Ihre volle befr. EMR gefährden. Denn bei einer vollen befr. EMR ist die Rentenversicherung zuständig als Kostenträger.
Nach erfolgreicher Reha, kann es passieren, das die DRV Ihre volle bef. EMR weckfällt.
Gruß Der alte Fritz
Das hatte ich auch recherchiert.aber die Krankenkasse meinte da ich meiner emr befristet bekomme sei die DRV zuständig.
Nun frag ich mich was stimmt .
Na, langsam mit den jungen Pferden. Der Experte schreibt auch, dass die Krankenkasse weiterleiten kann. Wenn diese das tut und der Sozialmedizische Dienst der Rentenversicherung dann zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reha unterm Strich insgesamt doch einen Sinn machen würde, dann wäre so etwas schon im Bereich des möglichen.Hallo Michael, da würde ich sehr gut aufpassen bzw. vorsichtig sein, eine Reha zu beantragen, bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente(EMR), damit könnten Sie Ihre volle befr. EMR gefährden. Denn bei einer vollen befr. EMR ist die Rentenversicherung zuständig als Kostenträger. Nach erfolgreicher Reha, kann es passieren, das die DRV Ihre volle bef. EMR weckfällt. Gruß Der alte FritzWas Sie schreiben ist einfach falsch (siehe Expertenantwort). Manchmal wäre Schweigen dann doch besser!
Ist doch letztlich egal warum es ihm wieder besser geht (ob‘s nur an Reha lag oder auch andere Gründe dazukamen) - Hauptsache es geht ihm wieder besser, und er kann sogar wieder arbeiten. Aber Sie tun hier so, als ob das was schlechtes wäre.
Es gibt aber genug Menschen die lieber gesund sind und arbeiten, anstatt krank und Rente beziehen.
Und selbst wenn die Reha nicht dazu führt dass wieder gearbeitet werden kann (die Aussicht wäre übrigens Voraussetzung dafür, dass die Rentenversicherung von vornherein zuständig ist) - schaden wird sie keinesfalls.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.