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Experten-Antwort

Reha trotz befristeter EM-Rente

von Heidi21.08.2022 | 09:47
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Hallo liebes Forum, ich beziehe momentan eine volle Erwerbsminderungsrente, befristet bis Mitte nächsten Jahres. Nun bin ich aber in Behandlung wegen einer ANDEREN Krankheit und die Ärzte empfehlen, dass ich evtl. ein sog. Anschluss-Heilverfahren in einer Reha-Klinik antreten sollte. Nach meinem Verständnis käme doch hier die DRV als Kostenträger nicht in Frage und ein Antrag in diese Richtung wäre doch eher aussichtslos. Weil mit dieser Reha-Maßnahme könnte ja meine Arbeitsfähigkeit ohnehin nicht wiederhergestellt werden (weil andere Krankheit). Müsste ich hier nicht vielmehr bei der Krankenkasse den Antrag stellen? Und falls ja, kann ich während dieser Zeit einfach meine EM-Rente weiten beziehen oder würde ich Übergangsgeld o.ä. beziehen und die der Rentenbescheid müsste dann auch wieder neu ausgestellt werden? Oder müsste man nicht trotzdem der formhalber ZUERST bei der RV anfragen und erst auf eine Ablehnung warten? Gruß Heidi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi,

wie Valzuun geschrieben hat, ist es egal, wo Sie den Antrag auf die AHB stellen, er wird ggf. weitergeleitet oder die Träger rechnen anschließend untereinander ab. Entgegen der Annahme von Hasemaus kann auch der Rententräger für die Kostenübernahme einer AHB sein, insbesondere, wenn keine oder nur eine Zeitrente gezahlt wird.

Während der AHB würden Sie die Rente weiter erhalten. Übergangsgeld wird nur als Entgeltersatzleistung gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht.

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4 Antworten

Valzuunam 21.08.2022 | 10:19
Stellen Sie den Antrag wo Sie es für richtig halten. Sollte der Träger dann Rehabedarf sehen, sich aber nicht für zuständig halten, darf er nicht ablehnen, sondern muss den Antrag an den Richtigen weiterleiten.
Hasemausam 21.08.2022 | 17:48
Sie sprechen von einer Anschluss-Heilbehandlung.... das ist dann eine sogenannte AHB und keine Reha. Sind Sie denn in einer Klinik? Der Sozialdienst der Klinik ist dafür zuständig die AHB zu organisieren, damit Sie nahtlos von Klinik in Anschluss Heilbehandlung gehen können. Für die Kosten der AHB ist die Krankenkasse zuständig, die DRV hat damit nichts zu tun. Generell ist bei Rentnern die Krankenkasse der Ansprechpartner für AHB oder Reha. Auch ein Erwerbsminderungsrentner kann eine Reha bekommen, die Frage ist, ob das dann immer so sinnvoll ist und man seine Rente nicht gefährdet. Gute Besserung!
Heidiam 21.08.2022 | 21:06
Danke für die Antworten. Ja, es geht wohl um eine AHB. Das muss ich bei der Klinik morgen noch genauer nachfrage. Aber noch zum zweiten Teil der Frage: Würde ich bei einer AHB die Rente einfacher weiterbeziehen können oder fließt dann Geld von der Krankenkasse und die Rente wird solange ausgesetzt?
Selbsterlebtam 21.08.2022 | 22:05
Zitat von Heidi anzeigenausblenden
Eine AHB folgt immer nach einer OP/Krankenhausaufenthalt und die Krankenkasse übernimmt diese Kosten. Und selbstverständlich erhalten sie weiterhin ihre Rente (im Urlaub erhalten sie auch ihre Rente oder wenn sie eine Erkältung haben...) Lassen sie sich alles vom Sozialdienst ihres Krankenhauses erklären. Die stellen nämlich auch den Antrag auf AHB für sie. Alles Gute für ihre Gesundheit.
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