Hallo Heidi,
wie Valzuun geschrieben hat, ist es egal, wo Sie den Antrag auf die AHB stellen, er wird ggf. weitergeleitet oder die Träger rechnen anschließend untereinander ab. Entgegen der Annahme von Hasemaus kann auch der Rententräger für die Kostenübernahme einer AHB sein, insbesondere, wenn keine oder nur eine Zeitrente gezahlt wird.
Während der AHB würden Sie die Rente weiter erhalten. Übergangsgeld wird nur als Entgeltersatzleistung gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht.