Hallo, Lohmy,
ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus med. Gründen eine Begleitperson erforderlich, werden von der DRV auf Antrag die Kosten für die Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten und ggf. entgangenen Verdienst sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Auf Antrag besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten einer Haushaltshilfe. Sie können diese Anträge bei der zuständigen DRV aufnehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden entstandene Kosten erstattet bzw. Lohnersatz geleistet.
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Die Experten hier im Forum verweisen oft auf die Auskunfts- und Beratungsstellen.
Da diese in der Regel Wartezeiten von 2-3 Monate haben, ist dies nicht in allen Fällen der praktikabelste Weg.
Für die Antragstellung auf Haushaltshilfe, fordern Sie einfach die Formulare telefonisch oder per Mail bei Ihrem Rententräger an. Das geht deutlich schneller.
Bitte Experten, verweisen Sie nicht unnötig an Auskunfts- und Beratungsstellen!
Viele Versicherte sind durchaus in der Lage Anträge selbst auszufüllen!
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Und wenn der/die Experte/in nicht darauf hinweist, bist Du der Erste der Sie der Unterlassung beschuldigt.
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Na klar! Unterlassung?
GroKo bei Deinem beschränkten Horizont solltest Du Dich nicht einmischen, wenn sich Menschen vernünftig unterhalten.
Als Forenclown wirst Du aber auch nicht besser!
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Ruhig Brauner, wenn Du brav den Finger streckst darfst Du vielleicht auch mitreden.