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Experten-Antwort

Reha Vater Kind

von Lohmy03.08.2017 | 22:05
506 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Frage wurde bestimmt TAUSEND mal gestellt. Aber ich als Vater will mit meiner Tochter auf Reha gehen (Neurologisch) Meine Frau bleibt zu hause mit dem Zwilling und Hund. Ich bin berüfstätig und mein Arbeitgeber hat mich nun Freigestellt dafür! ABER wer übernimmt nun mein Lohn? Ist das dann Aufwandsentschädigung die dort in Kraft tritt? Liebe Grüße Lohmy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Lohmy,

ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus med. Gründen eine Begleitperson erforderlich, werden von der DRV auf Antrag die Kosten für die Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten und ggf. entgangenen Verdienst sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Auf Antrag besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten einer Haushaltshilfe. Sie können diese Anträge bei der zuständigen DRV aufnehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden entstandene Kosten erstattet bzw. Lohnersatz geleistet.

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6 Antworten

Unmöglicham 04.08.2017 | 07:13
Unverantwortlich. Erst sich von der Arbeit drücken, dann mit der Tochter schöne Wochen verbringen und seine Frau mit den Zwillingen alleine lassen. Schämen Sie sich!!
Useram 04.08.2017 | 07:27
was heißt freigestellt? unbezahlten urlaub? dann übernimmt die RV den nettoverdienstausfall, wenn im rahmen der haushaltshilfe bewilligt wurde, dass sie mit ihrer tochter auf reha gehen können. außer ihre tochter ist noch jünger, dann is ne begleitperson im bescheid eig. automatisch bewilligt. rufen sie in der RV an und lassen sie sich die formblätter für den verdienstausfall zuschicken. einfach nach der reha dann vom AG ausfüllen lassen (geht leider nicht im vorraus)
Fastrentneram 04.08.2017 | 13:15
Die Experten hier im Forum verweisen oft auf die Auskunfts- und Beratungsstellen. Da diese in der Regel Wartezeiten von 2-3 Monate haben, ist dies nicht in allen Fällen der praktikabelste Weg. Für die Antragstellung auf Haushaltshilfe, fordern Sie einfach die Formulare telefonisch oder per Mail bei Ihrem Rententräger an. Das geht deutlich schneller. Bitte Experten, verweisen Sie nicht unnötig an Auskunfts- und Beratungsstellen! Viele Versicherte sind durchaus in der Lage Anträge selbst auszufüllen!
GroKoam 04.08.2017 | 16:05
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Hallo, Lohmy, ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus med. Gründen eine Begleitperson erforderlich, werden von der DRV auf Antrag die Kosten für die Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten und ggf. entgangenen Verdienst sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Auf Antrag besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten einer Haushaltshilfe. Sie können diese Anträge bei der zuständigen DRV aufnehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden entstandene Kosten erstattet bzw. Lohnersatz geleistet.
Die Experten hier im Forum verweisen oft auf die Auskunfts- und Beratungsstellen. Da diese in der Regel Wartezeiten von 2-3 Monate haben, ist dies nicht in allen Fällen der praktikabelste Weg. Für die Antragstellung auf Haushaltshilfe, fordern Sie einfach die Formulare telefonisch oder per Mail bei Ihrem Rententräger an. Das geht deutlich schneller. Bitte Experten, verweisen Sie nicht unnötig an Auskunfts- und Beratungsstellen! Viele Versicherte sind durchaus in der Lage Anträge selbst auszufüllen!
Und wenn der/die Experte/in nicht darauf hinweist, bist Du der Erste der Sie der Unterlassung beschuldigt.
Fastrentneram 04.08.2017 | 18:59
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
GroKo schrieb

Hallo, Lohmy,

ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus med. Gründen eine Begleitperson erforderlich, werden von der DRV auf Antrag die Kosten für die Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten und ggf. entgangenen Verdienst sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Auf Antrag besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten einer Haushaltshilfe. Sie können diese Anträge bei der zuständigen DRV aufnehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden entstandene Kosten erstattet bzw. Lohnersatz geleistet.

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Die Experten hier im Forum verweisen oft auf die Auskunfts- und Beratungsstellen.

Da diese in der Regel Wartezeiten von 2-3 Monate haben, ist dies nicht in allen Fällen der praktikabelste Weg.

Für die Antragstellung auf Haushaltshilfe, fordern Sie einfach die Formulare telefonisch oder per Mail bei Ihrem Rententräger an. Das geht deutlich schneller.

Bitte Experten, verweisen Sie nicht unnötig an Auskunfts- und Beratungsstellen!

Viele Versicherte sind durchaus in der Lage Anträge selbst auszufüllen!

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Und wenn der/die Experte/in nicht darauf hinweist, bist Du der Erste der Sie der Unterlassung beschuldigt.

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Na klar! Unterlassung?

GroKo bei Deinem beschränkten Horizont solltest Du Dich nicht einmischen, wenn sich Menschen vernünftig unterhalten.

Als Forenclown wirst Du aber auch nicht besser!

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Ruhig Brauner, wenn Du brav den Finger streckst darfst Du vielleicht auch mitreden.

Die Experten hier im Forum verweisen oft auf die Auskunfts- und Beratungsstellen. Da diese in der Regel Wartezeiten von 2-3 Monate haben, ist dies nicht in allen Fällen der praktikabelste Weg. Für die Antragstellung auf Haushaltshilfe, fordern Sie einfach die Formulare telefonisch oder per Mail bei Ihrem Rententräger an. Das geht deutlich schneller. Bitte Experten, verweisen Sie nicht unnötig an Auskunfts- und Beratungsstellen! Viele Versicherte sind durchaus in der Lage Anträge selbst auszufüllen!
Und wenn der/die Experte/in nicht darauf hinweist, bist Du der Erste der Sie der Unterlassung beschuldigt.
Na klar! Unterlassung? GroKo bei Deinem beschränkten Horizont solltest Du Dich nicht einmischen, wenn sich Menschen vernünftig unterhalten. Als Forenclown wirst Du aber auch nicht besser!
GroKoam 05.08.2017 | 07:35
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Hallo, Lohmy, ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus med. Gründen eine Begleitperson erforderlich, werden von der DRV auf Antrag die Kosten für die Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten und ggf. entgangenen Verdienst sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Auf Antrag besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten einer Haushaltshilfe. Sie können diese Anträge bei der zuständigen DRV aufnehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden entstandene Kosten erstattet bzw. Lohnersatz geleistet.
Die Experten hier im Forum verweisen oft auf die Auskunfts- und Beratungsstellen. Da diese in der Regel Wartezeiten von 2-3 Monate haben, ist dies nicht in allen Fällen der praktikabelste Weg. Für die Antragstellung auf Haushaltshilfe, fordern Sie einfach die Formulare telefonisch oder per Mail bei Ihrem Rententräger an. Das geht deutlich schneller. Bitte Experten, verweisen Sie nicht unnötig an Auskunfts- und Beratungsstellen! Viele Versicherte sind durchaus in der Lage Anträge selbst auszufüllen!
Und wenn der/die Experte/in nicht darauf hinweist, bist Du der Erste der Sie der Unterlassung beschuldigt.
Na klar! Unterlassung? GroKo bei Deinem beschränkten Horizont solltest Du Dich nicht einmischen, wenn sich Menschen vernünftig unterhalten. Als Forenclown wirst Du aber auch nicht besser!
Ruhig Brauner, wenn Du brav den Finger streckst darfst Du vielleicht auch mitreden.
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