Sehr geehrte Carmen,
die Beendigung der Reha-Maßnahme besprechen Sie bitte mit der Klinik und den zuständigen Ärzten und Therapeuten. Von Seiten der Rentenversicherung sind sicherlich keine Repressalien zu erwarten, wenn Sie die Maßnahme zwei Tage früher beenden.
Sollten Sie aber als arbeitsunfähig entlassen werden, müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen, da Sie aufgrund der Entlassung als arbeitsunfähig nicht automatisch weiter krankgeschrieben sind. Sollten Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse den Reha-Antrag gestellt haben, d.h. sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, so bitten wir Sie, sich vorab mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und das Einverständnis der Krankenkasse einzuholen.