Guten Tag,
eine bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation soll zur wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und zur Stabilisierung des Gesundheitszustands beitragen. Sollten am Wochenende weniger Therapien als üblich angeboten werden, besteht dennoch die Möglichkeit, innerhalb oder auch außerhalb der Rehabilitationseinrichtung gesundheitsfördernde Freizeitangebote eigeninitiativ zu nutzen. Ein Gespräch mit dem Klinikpersonal kann hierzu vielleicht Anregungen liefern.
Allerdings kann niemand zum Verbleib in einer Rehabilitationseinrichtung gezwungen werden. Eine frühere Abreise geschieht in eigener Verantwortung. Dies sollte dem Klinikpersonal rechtzeitig mitgeteilt werden.
Sofern die Krankenkasse oder Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger oder eine andere Stelle zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgefordert hat, bestehen diesen Stellen gegenüber Mitwirkungspflichten. Eine frühere Abreise könnte Auswirkungen auf nachfolgende Geldleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente) haben. Dies sollten Sie vorher vorsorglich abklären.
Sofern Sie für die Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Anspruch auf Übergangsgeld haben, endet dieser mit dem Tag der Abreise. Darüber hinaus bereits gezahltes Übergangsgeld wird zurückgefordert werden.
Wir wünschen Ihnen noch einen guten Aufenthalt!