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Experten-Antwort

Reha von MDK gefordert

von Gerhard Radon11.11.2011 | 20:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Von der Krankenkasse wurde ich aufgefordert binnen 10 Wochen einen REHA Antrag zu stellen. Ich wurde an der LWS operiert, habe aber an anderen Bereichen der LWS starke mit schmerzen verbundene Verschleißerscheinungen. Mein Beruf : Berufskraftfahrer im Fernverkehr, geboren 1954. Nicht Arbeitslos, Noch AU . Meine Frage: in dem Formular der KK steht wenn die Reha nicht erfolgreich ist, wird dies als Rentenantrag gewertet. Diese Situation ist mir nicht ganz verständlich. Sollte bei mir wirklich eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, würde eine Minderungsrente ja keinesfalls zum Leben reichen, eine teilweise Fahrtätigkeit ist in diesem Beruf genau so hart wie in Vollzeit. Was würde in so einem Fall am besten gemacht werden, und wie kann man dann auch den Lebensunterhalt sichern. Nicht falsch verstehen, ich will arbeiten. Danke für eine qualifizierte Antwort Mit freundlichem Gruß Gerhard Radon.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von „Schade“ und von „Krämers“ kann mit folgenden Anmerkungen zugestimmt werden. Ein Anspruch auf Grundsicherung, besteht, wenn sie auf D-a-u-e-r voll erwerbsgemindert sind. Sie haben zur Zeit gar keine Alternative als den REHA Antrag zu stellen. Da Sie hierzu von der Krankenkasse aufgefordert worden sind, würde Ihnen sonst die Krankengeldzahlung bis zur Nachholung der Mitwirkung eingestellt werden. Im übrigen kann dem Folgebeitrag von „Rosanna“ ebenfalls zugestimmt werden.

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14 Antworten

Krameram 11.11.2011 | 21:00
Fall die Rente nicht reichen sollte und ein Hinzuverdienst nicht in Frage kommt, bleiben nur bedarfsabhängige staatliche Fürsorgeleistungen in Form von Hartz IV oder Sozialhilfe. Oder man verbraucht sein Vermögen.
YMCAam 12.11.2011 | 00:52
Ein Staat, der ab 1961 geborene Arbeitnehmer um eingezahlte Rentenbeiträge betrügt, ist es nicht wert, dass Mann Kinder in ihm zeugt, noch dass Mann länger als nötig in ihm lebt, Sozialbeiträge und Steuern zahlt !
Kopfschüttelam 12.11.2011 | 01:59
Glauben Sie wirklich, dass Ihr Beitrag dem Fragesteller hilft? Außerdem sind Sie eh zu feige auszuwandern. Alles leere Sprüche.
Uuuuupsam 12.11.2011 | 05:08
Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__116.html Die Aufforderung zur Antragstellung dient letztlich einer Sicherung der Ansprüche der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Erstattungsanspruches. Daher ist das Dispositionsrecht des Antragstellers eingeschränkt. Mehr dazu unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Nixam 12.11.2011 | 16:24
Hallo, Herr Radon! Sie haben die Wahl: Entweder lassen Sie sich gesund schreiben und gehen weiter arbeiten als LKW-Fahrer und arbeiten auf Kosten Ihrer Gesundheit, um Hart IV zu entgehen, oder Sie stellen in der letzten Woche der 10-Wochenfrist einen Reha-Antrag. Dann fahren Sie in Reha, wenn der RV-Träger noch Chancen auf Besserung Ihrer Gesundheit erkennt oder der Reha-Antrag gilt sofort als Rentenantrag und Sie erhalten direkt eine Aufforderung vom RV-Träger den formellen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Oder Sie fahren in Reha, werden arbeitsunfähig entlassen und der Rehaantrag gilt auch dann wieder als Rentenantrag und Sie erhalten rückwirkend vom Reha-Antrag an eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Was die von Ihnen angesprochene geringe Rente angeht, bekommen Sie, falls die Rente so niedrig ist, daß Sie auf Hart IV angewiesen sind, direkt vom RV-Träger einen Antrag auf ALG II zusätzlich mitgeschickt dem dem Rentenbewilligungsbescheid. Diesen müssen Sie entsprechend ausfüllen und direkt an Ihren RV-Träger zurückschicken. Dieser prüft die Vollständigkeit Ihrer Angaben/Ihres Antrags und leitet diesen unkompliziert an die ARGE weiter; von dort erhalten Sie dann Ihre aufstockende Sozialhilfe, so daß Sie sich nicht die Blöße geben brauchen, "zum Amt" laufen zu müssen....auch nach 30 Jahren harter Arbeit. Lassen Sie sich das durch den Kopf gehen und handeln Sie entsprechend. Viele Grüße Nix
Gerhard Radonam 12.11.2011 | 16:33
Hallo, habe noch eine Frage zur Erwerbsminderung. In dem Fall bin ich ja noch Teilarbeitsfähig, da ist es mir nicht Verständlich das es dann Hartz Aufstockung statt Arbeitslosengeld geben würde. Wie verhält sich das. Danke für die bisherigen Informationen. Mit freundlichen Grüssen Gerhard Radon.
Nixam 12.11.2011 | 16:36
Hallo Herr Radon! Leider kenne ich mich in diesem Teilgebiet des Arbeitsamtes - wann es Arbeitslosengeld und wann es ALG II gibt - nicht aus. Warten Sie, bis Ihnen ein kundiger Experte ab Montag antwortet oder erkundigen Sie sich hierüber direkt beim Arbeitsamt. Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Nix
HalbErwerbsgemindertam 12.11.2011 | 17:13
Das hier verstehe ich jetzt nicht. Warum Hartz4 ? Warum nicht die Arbeitsmarktrente ? Warum schickt die DRV einen Antrag auf ALG II mit, wenn sie auch die Arbeitsmarktrente vorschlagen könnte ? Verwirrt HalbErwerbsgemindert
Schadeam 12.11.2011 | 18:06
....also mein RV Träger verschickt keine Hartz 4 Anträge ... höchstens die Formulare für Grundsicherung für voll erwerbsgeminderte - das ist aber ne ganz andere Baustelle.....:) Wer voll erwerbsgemindert ist bekommt nämlich kein Hartz4. Wer teilweise EM ist kann sich mit seinem Restleistungsvermögen um Arbeit bemühen, ALG 1 bekommen nach dessen Ablauf auch ALG II. Letztlich entscheidet sich alles je nach Ergebnis der Rentenverfahrens.
Krämersam 12.11.2011 | 18:24
Wenn die Kasse Sie zur Stellung eines Rehaantrages aufgefordert hat müssen Sie dem auch - innerhalb der 10 Wochen Frist - nachkommen. Sonst wird die Krankengeldzahlung eingestellt. Letztlich wird das Ergebnis der Reha ( falls diese überhaupt von der RV genehmigt wird ! ) darüber entscheiden wie es weiter geht. Also ob ueberhaupt bei ihnen dann eine Reha genehmigt wird weiss heute kein Mensch. Und wenn ja, warten Sie dessen Ergebnis und die daraufhin folgende Entrscheidung der RV doch erstmal ab. Was anderes bleibt ihnen ja auch nicht wirklich. Ich weiss auch nicht wie Sie so darauf fixiert sind und immer davon ausgehen, das Sie wohl nur eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen. Was verleitet Sie zu dieser Annahme ? Es kann doch auch genau so gut sein, das Sie als voll EM eingestuft werden und dann eine volle EM-Rente erhalten. Und bei 30 Jahren Berufstätigkeit kann so eine volle EM-Rente ja nun nicht so ganz niedrig sein. Vielleicht bekommen Sie auch gar keine EM-Rente weil die RV Sie eben als nicht EM einstuft. Bekommen Sie tatsächlich nur eine halbe ( also teilweise ) EM-Rente SOLL diese auch gar nicht für ihren Lebensunterhalt ausreichend sein, sondern Sie sollen und müssen dann noch Teilzeit arbeiten und hinzu verdienen. Das kann dann jeder Job auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt sein. Für eine Arbeitsmarkrente kommen Sie solnage nicht in Frage wie Sie noch einen Arbeitgeber haben ( also noch nicht arbeitslos sind ) und / oder selbiger ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Rosannaam 13.11.2011 | 23:58
Wer teilweise EM ist kann sich mit seinem Restleistungsvermögen um Arbeit bemühen, ALG 1 bekommen nach dessen Ablauf auch ALG II.
Und was ist mit der Arbeitsmarktrente ?
Die sogenannte "Arbeitsmarktrente" ist eine VOLLE EM-Rente auf Zeit (für 3 Jahre), wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 bis unter 6 Stunden liegt UND Arbeitslosigkeit vorliegt. Wird aber eine Teilzeitarbeit zwischen 3 - unter 6 Stunden ausgeübt, steht nur die teilweise EM-Rente zu. Wenn nach der Aussteuerung aus dem KG-Bezug Arbeitslosigkeit vorliegt, muß Arbeitslosengeld beantragt werden. Danach gibt es ALG II (Hartz IV), sofern Bedürftigkeit besteht. Ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht, wenn eine volle EM-Rente AUF DAUER gezahlt wird und das Einkommen unter einem gewissen Betrag liegt (die genaue Höhe weiß ich nicht, ca. 800 Euro). Zum Einkommen zählt hier aber nicht nur die Rente, sondern auch andere Vermögenswerte. MfG Rosanna.
Gerhard Radonam 14.11.2011 | 13:38
Vielen Dank für die Antworten,werde natürlich den REHA Antrag stellen und erhoffe mir ein positives Ergebnis. Mit freundlichem Gruß .Gerhard
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