Hallo Hildegard,
der Aufforderung zur Antragstellung innerhalb der Frist sollten Sie nachkommen. Ob der Antrag auf eine Reha-Maßnahme als Antrag auf EM-Rente gilt (Umdeutung), entscheidet die Rentenversicherung. Diese Entscheidung kann im Rahmen der Ablehnung des Reha-Antrags erfolgen, oder bei Bewilligung einer Reha nach durchgeführter Reha und vorliegendem Entlassbericht.
Letztlich entscheidet die sozialmedizinische Beurteilung was passiert. Sofern die Reha abgelehnt wird, kommt es nur dann zu einer Umdeutung, wenn Ihr Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich abgesunken ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung