Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehaaufforderung durch KK kurz vor Eintritt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von Hildegard13.02.2023 | 11:46
331 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich bin vom ALG I-Bezug aktuell im Krankengeldbezug. Die 78 Wochen (72 Wochen Krankengeld) habe ich noch nicht erreicht. Meine KK hat nun meinen Facharzt kontaktiert, er musste ein Formular zu meinem Gesundheitszustand, Prognose etc. ausfüllen und geht davon aus, dass als nächstes der MDK kommt, um einen ausführlichen Bericht mit anschließender Aufforderung zu einem Antrag auf Teilhabe (Rehaantrag). Ich habe nur noch wenige Monate um die Altersrente für besonders langjährige Versicherte (Wartezeit 45 Jahre ist erfüllt) ohne Abzüge zu erhalten. Was mich nun verunsichert: wenn mich die KK zur Reha auffordert, womit ich absolut kein Problem habe, muss ich ja innerhalb einer 10 Wochenfrist die Reha bei der Rentenversicherung stellen. Und ich verliere mein Dispostionsrecht bei der Wahl Rente oder nicht. Sollte die Reha nicht bewilligt werden, soll es wohl wie ein Rentenantrag zur Erwerbsminderungsrente ausgelegt werden. Es verunsichert mich sehr und wäre dankbar, wenn ich hier eine fundierte Aussage erhalten könnte. Ich bedanke mich bereits im voraus für eure Mühe. Liebe Grüße Hildegard

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hildegard,

der Aufforderung zur Antragstellung innerhalb der Frist sollten Sie nachkommen. Ob der Antrag auf eine Reha-Maßnahme als Antrag auf EM-Rente gilt (Umdeutung), entscheidet die Rentenversicherung. Diese Entscheidung kann im Rahmen der Ablehnung des Reha-Antrags erfolgen, oder bei Bewilligung einer Reha nach durchgeführter Reha und vorliegendem Entlassbericht.

Letztlich entscheidet die sozialmedizinische Beurteilung was passiert. Sofern die Reha abgelehnt wird, kommt es nur dann zu einer Umdeutung, wenn Ihr Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich abgesunken ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hildegard,

der Ergänzung von Abschläge ist nichts Wesentliches mehr hinzuzufügen.

Beantragen Sie die Altersrente wie es für Sie passt und beziehen Sie das Krankengeld so lange es geht.

Ob die Altersrente höher ist als die EM-Rente lässt sich im Vorfeld kaum klären, da ein eventueller Leistungsfall einer EM-Rente sozialmedizinisch festgelegt wird. Das Berechnungsrecht bietet seit der Grundrente zudem noch mehr Überraschungen und wir kennen Ihre Versicherungsbiographie im Detail nicht. Dennoch dürfte wie bereits erwähnt im Regelfall die EM-Rente höher sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 13.02.2023 | 11:55
Das wäre doch finanziell wie der berühmte 6er im Lotto, weil eine EM Rente wegen der Zurechnungszeit sogar höher wäre als eine gleichzeitig beginnende abschlagsfreie Altersrente. Meines Erachtens riskieren Sie da gar nichts - das Bürokratiespiel wird vielleicht zu Ihrem finanziellen Vorteil. Viel Glück
Hildegardam 13.02.2023 | 12:37
Hallo Expertenteam und herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Habe ich denn trotzdem die Möglichkeit meine Altersrente für langjährige Versicherte (45 Jahre Wartezeit ist erfüllt) zu beantragen? Ich habe gelesen, dass die Entscheidung über eine EM-Rente 9-12 Monate dauern kann. Ich weiß, dass solange Krankengeld gezahlt wird, aber was ist, wenn die Anspruchsdauer ausläuft während dieser Zeit? Herzliche Grüße Hildegard
Abschlägeam 13.02.2023 | 13:48
Zitat von Hildegard anzeigenausblenden
Dann können Sie immer noch Ihre Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Ihnen kann doch eigentlich nichts passieren... Entweder wurde dann schon über eine Reha bzw. sogar über eine EM-Rente entschieden, dann wäre die vermutlich höher als die Altersrente (wurde schon gesagt). Und ja, evtl. würden dann Erstattungsansprüche bestehen, aber nur maximal bis zur Höhe des Zahlbetrages Ihrer Rente. Was darüber hinausgeht müssen Sie nicht selbst erstatten. Nachzulesen in den §§ 103ff. SGB X. Die Krankenkasse selbst kann im Übrigen nicht verlangen, dass Sie die vorgezogene Altersrente beanspruchen. Also beantragen Sie die Reha, damit das Krankengeld weiter läuft und warten dann erst einmal ab. Und nutzen die Zeit, hier im Forum durch einige Beiträge zu stöbern, in denen fast täglich die verschiedenen Optionen erläutert werden, die in derartigen Situationen offenstehen, um sich dann ggfs. gezielt weiter zu informieren. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026