Hallo Nolle,
hier kann ich Schade nur recht geben. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich direkt mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen um die Angelegenheit zu lösen.
Viele Grüße
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Wunsch-/Wahlrecht der Rehaklinik gebrauch, suchen eine passende Klinik und teilen Sie Ihren Wunsch der RV mit.
Was stand den im Befundbericht als Hauptdiagnose, war dies wirklich eine F Diagnose als erstes? In der Regel werden die Kliniken automatisch belegt bzw. es werden immer nur die Angezeigt, die auch die Hauptdiagnose behandeln, Nebendiagnosen sind da erst zweitrangig weshalb es jetzt etwas verwundert.
Das hatte ich vergessen zu erwähnen, wir haben bei Antragstellung schon eine Wunschklinik dazu geschrieben,, die sich der Diagnose entspricht und in der mein Mann schon einmal war.
Leider wurde dem Wunsch nicht entsprochen.
Sondern wie oben beschrieben, eine vder Diagnose nicht entsprechende Klinik angewiesen, bei der selbst die Ärzte dort ihn ablehnen.
Nolle
Sondern wie oben beschrieben, eine vder Diagnose nicht entsprechende Klinik angewiesen, bei der selbst die Ärzte dort ihn ablehnen. NolleWenden Sie sich bitte an den Rententräger, eine Reha in einer ungeeigneten Klinik bringt nichts ein, selbst schon einmal erlebt. Das kann zu erheblichen Fehleinschätzungen führen und für die Gesundung ist es auch nicht von Nutzen. Am Ende wird die Reha angetreten und die Ärzte beenden das Ganze sogar schon nach geraumer Zeit und der Weg war umsonst,was ja eigentlich absehbar ist. Selbst wenn Zweit-oder Drittdiagnosen bedient würden, eine Reha sollte besser auf die Haupterkrankung zugeschnitten sein.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.