Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha/Rentenantrag gestellt. Nochmals neuen Job versuchen?Probleme dadurch?

von franzi02.06.2011 | 12:03
2433 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
guten Tag. Ich bin zur Zeit im Krankenstand (Krankengeld) und ohne Job (Kündigung während Krankheit und Probezeit). Nun habe ich einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel einer Umschulung oder halben EM-Rente gestellt. Bin gelernter Kaufmann (40, 25 Jahre sozialversichert) und kam wg. meinem Rheuma + psychischen problemen zuletzte nicht mehr zurecht im Job. Nun hätte ich die Möglichkeit, bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Vollzeitstelle zu beginnen. Ich glaube, dass ich es dort evtl. packen könnte. Da ja der Reha/Rentenbescheid sicherlich 6 Monate dauern wird, könnte ich es doch nochmals versuchen? Meine Frage: -Darf ich einen neuen Job annehmen mich also "gesundschreiben" lassen? -Gibt es dadurch Probleme mit meinem Reha/Rentenantrag? -Wie sollte ich mich in dieser Situation verhalten? PS: Ich hoffe, Sie verstehen mein Problem. Ich möchte es einfach nochmals probieren. Ich sehe evtl. Chancen, dass es bei diesem Arbeitgeber klappt. Jedoch möchte ich mir die Chance einer Reha bzw. EM-Rente nicht nehmen. Wer weiß, ob es wirklich in diesem Job klappt! Danke!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franzi,

Sie geben Ihr Alter mit 40 Jahren an. Jetzt bietet sich Ihnen die Chance auf einen Vollzeitjob, von dem Sie annehmen, dass Sie ihn schaffen. Ich denke, da sollte es bei Ihrem Alter keine Frage geben - oder?

Nehmen Sie die Arbeit zunächst an und versuchen Sie es!

Die Anträge können Sie durchaus auch nebenher weiterverfolgen. Hier rate ich Ihnen zu einer engen Zusammenarbeit mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Sagen Sie doch dort einfach bescheid und schildern Sie Ihre Situation. Vielleicht bieten sich ja auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, die die Ausübung bzw. Aufnahme Ihrer Vollzeitarbeit unterstützen können. Hier wird sich sicherlich ein Weg finden lassen.

Die Rentenversicherungsträger sind bemüht jeden so lange im Arbeitsprozess zu halten, wie es möglich und sinnvoll ist. Ihr Rentenversicherungsträger ist in diesem Sinne Ihr Partner und nicht Ihr Gegner.

Suchen Sie das vertrauensvolle Gespräch.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!!!

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sozialröchler?am 03.06.2011 | 02:34
Der Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird durch die Anwendung des § 96a SGB 6 dem Grunde nach zwar nicht berührt, bei unzulässigem Überschreiten der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen ruht die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit jedoch teilweise oder vollständig. Vor Anwendung des § 96a SGB 6 ist zunächst zu prüfen, ob auf Grund der ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (weiterhin) der Leistungsfall für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt. Sofern der Grundanspruch durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit berührt wird, ist ggf. eine Entziehung der Rente zu prüfen. In Ihrem Fall könnte die Beschäftigung beweisen, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt. In jedem Fall sind Sie verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung beim Rentenversicherungsträger anzuzeigen.
KSCam 04.06.2011 | 10:43
Wer sollte es Ihnen verbieten einen Vollzeitjob anzunehmen, wenn Sie glauben das zu packen? Teilen Sie der DRV mit, dass Sie ab xx.xx.xxxx wieder in Vollzeit arbeiten und ziehen Ihre Anträge zurück. Ein EM Antrag dürfte eh abgelehnt werden, wenn Sie Vollzeit arbeiten können, eine LTA dürfte auch überflüssig sein, wenn Sie eine geeignete Vollzeitstelle selbst gefunden haben. Und wenn sich später herausstellen sollte, dass es nicht geklappt hat, stellen Sie Ihre Anträge halt erneut; das sollte kein Problem darstellen. Ich wünsche alles Gute.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026