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Reisekosten

von Claudia15.05.2018 | 11:20
402 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Mein Mann nimmt gerade an einer stationären Entwöhnungsbehandlung Teil und ich habe dazu noch ein paar Fragen. Die Rentenversicherung meinte, man kann nach ein paar Wochen Familienheimfahrten in Anspruch nehmen. Wird bei einer Bahnfahrt nur das billigste Ticket erstattet oder das was mein Mann tatsächlich gekauft hat? Und wenn er nach Hause fährt, wird ihm nur die Fahrt zu mir erstattet oder auch die zu seinen Eltern? Es sieht auch danach aus, als müsste er noch in eine Adaptionseinrichtung. Wird die Fahrt von der Klinik dorthin auch erstattet? Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Marcoam 15.05.2018 | 11:31
Ist es denn sinnvoll, den Suchtkranken während einer stationären Behandlung und Entwöhnung nachhause in seine alte Suchtumgebung zu holen? Ist das überhaupt möglich?
???am 15.05.2018 | 12:34
Grundsätzlich werden die Fahrtkostn zum Wohnsitz (vermutlich also zu Ihnen) erstattet. Wenn für die Fahrt zu den Eltern geringere Kosten anfallen, gibt es kein Problem. Sollten sie höher sein, wird er wohl die Mehrkosten selbst zahlen müssen. Erstattet werden bei Bahnfahrten nur die Kosten für 2. Klasse. ICE und ähnlices ist meines Wissens auch möglich. Bei solchen Detailfragen empfiehlt es sich grundsätzlich immer, schriftlich bei der Sachbearbeitung nachzufragen. Dann gibt es später auchh keine Überraschungen.
Claudiaam 15.05.2018 | 11:35
Ja, das ist sinnvoll. Wenn man 3 Monate von der Familie entfernt ist, möchte man sie schon gerne sehen. Wenn er zuhause ist, muss er auch zu seinem alten Arbeitgeber und zur Suchtberatung gehen. Für ihn funktioniert das.
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