Auch wenn Ihnen im Klageverfahren eine LTA in Aussicht gestellt wurde, so entscheidet letztlich der für Sie zuständige Träger (nach pflichtgemäßem Ermessen) über Dauer und Ort der Leistung.
Daran gekoppelt ist letztlich auch die Möglichkeit, sich Reisekosten erstatten zu lassen.
Weil natürlich darin auch der Rehafachberater miteingebunden ist, wäre es aus Ihrer Sicht von Vorteil mit diesem das Gespräch zu suchen.
Ein anonymes Onlien Forum stößt hier an Grenzen.
MfG