Antwort zu meister-lang:
Der entsprechende Vordruck Reha2890 ist nicht als Formular auf der Internetseite der Rentenversicherung verfügbar.
Bitte wenden Sie sich daher an den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers.
Er wird Ihnen den Vordruck zusenden.
Antwort zu käthe:
Besuchsfahrten von Angehörigen können auf Antrag anstelle der Reisekosten für Familienheimfahrten erstattet werden.
Über die Genehmigung von Besuchsfahrten bzw. Familienheimfahrten entscheidet grundsätzlich der Chefarzt der Behandlungsstätte.
Bestehen keine Bedenken gegen einen Besuch, können die Kosten im Rahmen des § 53 Sozialgesetzbuch IX erstattet werden.