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Reisekostenrückerstattungsantrag

von meister-lang02.11.2008 | 15:18
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7 Antworten

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Hallo, ich bin auf der Suche nach einem Reisekostenrückerstattungsformular der Deutschen Rentenversicherung. Ich will dieses Ausfüllen aufgrund einer Fahrt unseres Sohnes zu einer Arbeitserprobung. Die Zusage des Rententrägers zur Reisekostenrückerstattung ist schon klar. Nur habe ich noch kein Formular bekommen und will jetzt die Sache endlich mal erledigen und einreichen. Wäre schön, wenn ich ein solches Formular auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden könnte. Leider war ich bis jetzt erfolglos. Können Sie mir helfen? LG, meister-lang

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Antwort zu meister-lang:

Der entsprechende Vordruck Reha2890 ist nicht als Formular auf der Internetseite der Rentenversicherung verfügbar.

Bitte wenden Sie sich daher an den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers.

Er wird Ihnen den Vordruck zusenden.

Antwort zu käthe:

Besuchsfahrten von Angehörigen können auf Antrag anstelle der Reisekosten für Familienheimfahrten erstattet werden.

Über die Genehmigung von Besuchsfahrten bzw. Familienheimfahrten entscheidet grundsätzlich der Chefarzt der Behandlungsstätte.

Bestehen keine Bedenken gegen einen Besuch, können die Kosten im Rahmen des § 53 Sozialgesetzbuch IX erstattet werden.

6 Antworten

KSCam 02.11.2008 | 17:15
machen Sie es doch einfach formlos: Km- Angaben oder Kosten der Bahnfahrt, Abfahrts- und Ankunftszeit, sowie die Kontonummer angeben - wenn die Behörde dann noch ein Formular will, melden die sich schon. Oder Sie rufen morgen die im Bewilligungsbescheid angegeben Telefonnummer an und fragen nach, was noch benötigt wird....
meister-langam 02.11.2008 | 18:22
Alles klar. Ich dachte eben nur, es gibt eines. Vielen Dank und noch einen schönen Abend. meister-lang
kätheam 02.11.2008 | 23:51
Wir möchten nach 6 Wochen Therapie (Langzeittherapie mindest. 5 Monate) die erwachsene Tochter besuchen (med. Reha), müssen Dinge besprechen, ihr Sachen vorbeibringen. Bekommt man die Fahrtkosten von der DRV erstattet oder muss medinzinisch eine Begründung vorliegen? Gruss käthe
Kätheam 04.11.2008 | 10:28
Danke, Experte. Es geht nicht um eine Familienheimfahrt, sondern dass wir den Besuch nch 6 Wochen abstatten. Dies wird eine Langzeittherapie von mindestens 4 - 5 Monaten. Im Rahmen dieser med. Reha soll keine Familienheimfahrt sein, was auch richtig so ist (Entwöhnungsbehandlung). Danke und Gruss Käthe
Rosannaam 04.11.2008 | 11:24
Sie sollten die Antwort vom Experten schon richtig lesen: "Besuchsfahrten von Angehörigen können auf Antrag anstelle der Reisekosten für Familienheimfahrten erstattet werden." Beachten Sie das Wort: ANSTELLE! ;-))
Kätheam 04.11.2008 | 11:36
Danke Rosanna, Sie sind einfach ein Schatz, Gruss käthe
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