Bei Bezug von Krankengeld zahlt Ihre Krankenkasse u.a. Beiträge zur Rentenversicherung. Beim Krankengeld werden die Beiträge von 80% des Regelentgeltes berechnet. Als Bezieher dieser Leistung zahlen Sie jedoch nur die Hälfte des Beitrages, der auf das Krankengeld entfällt. Den Rest trägt die Krankenkasse.