Hallo Anonym,
eine Beitragserstattung ist nicht möglich.
Als deutscher Staatsangehöriger haben Sie auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland. Außerdem haben Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und somit spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine deutsche Altersrente. Diese wird regelmäßig auch in das Ausland gezahlt. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. freiwillige Versicherung in D während des Aufenthalts in Paraguay, Zeitpunkt des dt. Rentenanspruchs) empfiehlt sich rechtzeitig vor ihrer Auswanderung nach Paraguay eine Rentenberatung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung