Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenZu Frage 1:
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss gemeldet werden. Der Hinzuverdienst wirkt sich jedoch erst auf die Rentenhöhe aus, wenn 6300,- Euro pro Jahr überschritten werden
Zu Frage 2:
Die Änderung der Lebensumstände hat keine Auswirkung auf den Anspruch der Rente wegen Erwerbsminderung. Sollten Sie jedoch zusätzlich zur EM-Rente auch einen Anspruch auf Grundsicherung haben, kann sich dieser Anspruch vermindern/wegfallen.
Immer diese "Schwarzmalerei". Was müsste denn für eine "dokumentierte Feststellung" vorhanden sein, welches die täglich einstündige Pausenvertretung in einer Bäckerei verhindern sollte?Beschäftigt seit 01.10.2018, also seit 1 Jahr. 5x wöchentlich täglich 1 Stunde Pausenvertretung Bäckerei-Verkäuferin. Stundenlohn 9,19 €. Hätte ich diese Tätigkeit der Rentenversicherung melden müssen? Wenn ja, hat es Folgen für mich, da ich es jetzt erst melde?Das ist davon abhängig, ob Ihre Nebentätigkeit mit den dokumentierten Feststellungen in Ihrer Rentenakte vereinbar ist. Wenn beispielsweise ein (angeblich) beinamputierter EM-Rentner 5 mal wöchentlich täglich 1 Stunde Pausenvertretung für einen Dachdecker machen sollte, würden bei der DRV natürlich sofort die Alarmglocken schrillen.... MfG
Absolut! Insbesondere bei dem etc., etc. ist extremste Vorsicht geboten. Man, man, man, eine erwerbsgeminderte Person ist noch fähig zu leben ;-) Überlast doch einfach der RV die Einschätzung, die sind definitiv näher am Leben als ihr es seid :-)Nein, bei solchen Beispielen hat man nun wirklich keinerlei Fragen mehr ;-) H.Das sind durchaus realistische Beispiele. Und da kein Außenstehender weder das positive noch das negative Leistungsbild der Fragestellerin kennt, sind Aussagen wie: "Bei dem Umfang sollte es aber keine Auswirkung haben" etwas gewagt.
Ja! Sie unrealistische Realistin...eine erwerbsgeminderte Person ist noch fähig zu leben ;-) Überlast doch einfach der RV die Einschätzung, die sind definitiv näher am Leben als ihr es seid :-)Hat hier irgendjemand etwas anderes behauptet?
Das sind durchaus realistische Beispiele. Und da kein Außenstehender weder das positive noch das negative Leistungsbild der Fragestellerin kennt, sind Aussagen wie: "Bei dem Umfang sollte es aber keine Auswirkung haben" etwas gewagt.Beispielsweise eine Mehlallergie, fehlendes Standvermögen, außergewöhnliche Schwerhörigkeit, Blindheit, etc., etc.... Noch Fragen? MfGNein, bei solchen Beispielen hat man nun wirklich keinerlei Fragen mehr ;-) H.
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