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Rente

von domnik3017.08.2007 | 12:41
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Deutscher. Möchte aber Deutschland für immer verlassen und auch ggf. eine doppelte /andere Staatsangehörigkeit annehmen. Ich habe laut meinem Rentenbescheid seit 2000 in die Rentenkasse gezahlt. Habe aber in die"Deutschen Rentenversicherung" eingezahlt. Bin Angestellter, kein Arbeiter (also kein LVA). Bekäme ich alle Beiträge zurück? Wenn "Nein" wieso nicht? Sie wurden ja auch durch meine Arbeit erzielt! Wie lange dauert sowas? Wie sieht es mit den Beiträgen zur Riesterrente aus? (habe auch diesbezügliche Versicherung) Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Dauerbrenner im Forum, vgl. Suchfunktion "Beitragserstattung"der i.d.Sache bereits beantwortet wurde.

Auch wenn Sie eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen sollten, bleibt Ihnen auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten - und als Deutscher im Ausland haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, zur gesetzlichen RV frewillige Beiträge zu leisten.

Wesentliche Rechtsgrundlage dafür ist § 210 Abs.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch VI bzw. §§ 7 und 197 II Sozialgesetzbuch VI.

PS @ Meier: Die Aufhebung der Unterscheidung wurde bereits ab Januar 2005 vollzogen;

MfG

3 Antworten

meieram 17.08.2007 | 13:38
Seit dem 01.01.2006 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeiter und Angestellter. -> LVA + BfA = jetzige Deutsche Rentenversicherung!
Schadeam 17.08.2007 | 13:27
ob Arbeiter oder Angestellter ist völlig egal. Solange Sie Deutscher sind haben Sie keinen Anspruch auf Beitragserstattung, insofern ist auch unerheblich, dass bei einer Erstattung nur die Arbeitnehmeranteile erstattet würden. Und warum ist das so? Weil es halt so gesetzlich geregelt ist. Einen Riester Vertrag können Sie ruhen lassen, wenn Sie ihn auflösen, müssen die Zulagen zurückgezahlt werden.
Nixam 17.08.2007 | 13:27
Ihre Frage hat ja dochnichts mit"Rente" zu tun, sondern mit Anspruch auf Beitragserstattung. Folgende Personen haben Anspruch auf eine Beitragserstattung: Beamte, die vor ihrer Beamtenkarriere rentenversichert waren und weniger als 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, Versicherte, die bereits 65 Jahre alt sind, aber keine 60 Monate Wartezeit (= Versicherungszeit) in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn der verstorbene Versicherte wegen nicht erfüllter Wartezeit keinen Rentenanspruch erworben hatte, Ausländer nach Rückkehr in ihre Heimat, soweit keine über- oder zwischenstaatlichen Vorschriften entgegenstehen. Nach Ende der deutschen Versicherungspflicht müssen zwei Jahre vergangen sein, bevor die Beiträge erstattet werden. Da Sie als Deutscher praktisch aus allen Ländern der Welt einen Anspruch auf Freiwillige Versicherung haben, besteht kein Anspruch auf Beitragserstattung. Wenn Sie seit 2000 in die Rentenkasse eingezahlt haben, sind das ja schon fast 7 Jahre. Sie haben also mindestens 5 Jahre eingezahlt und dadurch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente/Altesrrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb besteht kein Anspruch auf eine Beitragserstattung, solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben(auch bei Parallel-Staatsangehörigkeit!). Die deutsche Staatsangehörigkeit müsste praktisch komplett aufgegeben werden. Dann könnten Sie die Beiträge erstattet bekommen, wenn mindestens 2 Jahre verstrichen sind ohne Beitragseinzahlung. Solange Sie aber "mindestens teilweise" Deutscher sind(Doppelte Staatsbürgerschaft) besteht diese Möglichkeit nicht. Ein Trost: Erstattet werden nur die Arbeitnehmeranteile an dem RV-Beitrag. Die Arbeitgeberanteile werden nicht ertstattet, weil sie nicht von Ihnen selbst getragen wurden. Dadurch machen Sie im Falle einer Beitragserstattung ein schlechtes Geschäft. Dafür haben Sie aber später auch einenAnspruch auf Rente, wenn auch geringe, wenn Sie jetzt schon auswandern mit "nur " 6-7 Beitragsjahren. Beim Riestervertrag sieht das anders aus.Da bekommen Sie die Beiträge komplett erstattet, da Sie diese auch selbst getragen haben. Dafür müssen Sie sämtliche Zulagen inklusive Steuervorteile an das Finanzamt zurückzahlen. Auch ein Minusgeschäft bzw. eins mit schlechter Verzinsung. Viel Erfolg im Ausreiseland! Gruss Nix
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