Wie im Forum richtig angemerkt, erhöht sich unter Umständen der Abschlag bei einem früheren Rentenbeginn. Dies hängt jedoch auch davon ab, ob zum vorverlegten Rentenbeginn eine abschlagsbehaftete Altersrente zusteht, oder die Altersrente auch zum 01.01.2017 ohne Abschläge gezahlt werden kann, wenn zum Beispiel auch zu diesem Zeitpunkt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zusteht. Ohne genauen Kenntnisse hierzu sind keine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmten Antworten möglich. Ich empfehle deshalb eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Dabei werden Ihnen auch die Auswirkungen im Hinblick auf die Frage der Kranken- und Pflegeversicherung, einer eventuell noch laufend gezahlten Sozialleistung ( insbesondere Arbeitslosengeld I oder Krankengeld) und einer evtl. möglichen Betriebsrente aufgezeigt. Steuerlich wirkt sich ein Verschieben des Rentenbeginns im selben Kalenderjahr hinsichtlich der Besteuerung der Rente nicht aus.