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Experten-Antwort

Rente ab 63 und Rentenzahlungs ins Ausland

von DAGGI26.09.2018 | 08:47
193 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich habe gleich mehrere Fragen. Ich bin Baujahr 1957 und könnte m.W. somit mit 65 plus 11 Monate mit vollem Renteanspruch in Rente gehen. Was wäre, wenn ich gern mit 63 in Rente gehen möchte? So wie es aussieht wohl mit Abschlag, und wie hoch wäre der Abschlag? Gem. Renteninformation bin ich erfaßt vom 24.11.1974 - 15.05.2006. Danach bin ich nach Mauritius ausgewandert und habe seitdem nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Seit 30.01.2018 bin ich mauritianischer Staatsbürger. Dazu gleich mehrere Fragen, da hier und da immer wieder unterschiedliche Aussagen gemacht werden. Ist aufgrund der Tatsache, dass ich kein deutscher Staatsbürger mehr bin, mit Abzügen zu rechnen? Wird noch was versteuert? Ab wann müßte ich dann meine Rente beantragen, und kann ich das aus dem Ausland machen, und wenn ja, dann wie?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DAGGI,

bei Jahrgang 1957 erreicht man die Regelaltersgrenze zum 65. Lebensjahr und 11 Monaten.

Ein Abzug aufgrund des Auslandaufenthaltes oder der Staatsangehörigkeit wird seit dem 01.10.2013 bei der Rente nicht mehr vorgenommen. Vorher war es so, dass der Anspruch auf 70 % gekürzt worden ist.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente z.B. ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit Abschlägen (10,5 %) ist nur möglich, wenn der Versicherte die "Wartezeit" von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erreicht hat. Aufgrund Ihrer Angabe ist erkennbar, dass Sie die Versicherungszeit von 35 Jahren nicht erreicht haben.

Es besteht die Möglichkeit die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen für dieses Jahr und die Zukunft zu vervollständigen.

Sie sollten Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen, um zu klären, wieviel Monate Ihnen noch an den 35 Jahren fehlen. Dort kann dann auch die freiwillige Beitragszahlung in die Wege geleitet werden.

Wenn man im Ausland lebt sollte der Rentenantrag etwas sechs Monate vor dem gewünschten bzw. möglichen Rentenbeginn gestellt werden. Hierzu steht Ihnen die Deutsche Botschaft zur Verfügung. Alternativ kann auch ein Rentenantrag über unsere Online-Antragstellung erfolgen.

Steuerrechtliche Fragen bei Wohnsitz im Ausland sind an des Finanzamt Neubrandenburg zu richten.

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/kontakt/

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 26.09.2018 | 19:47
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Wenn Sie die dtsch. Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen/aufgegeben haben, könnten Sie sich sogar Ihre selbst gezahlten Rentenbeiträge erstatten lassen - würde ein hübsches/hohes Sümmchen sein. Beitragserstattung ./. lfd. ordentliche Rentenzahlung aus D sollte aber finanziell abgewägt werden!! Gruß w.
Daggiam 27.09.2018 | 06:49
Danke Wolfgang. Werde ich mich mal weiter schlau machen.
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