Hallo DAGGI,
bei Jahrgang 1957 erreicht man die Regelaltersgrenze zum 65. Lebensjahr und 11 Monaten.
Ein Abzug aufgrund des Auslandaufenthaltes oder der Staatsangehörigkeit wird seit dem 01.10.2013 bei der Rente nicht mehr vorgenommen. Vorher war es so, dass der Anspruch auf 70 % gekürzt worden ist.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente z.B. ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit Abschlägen (10,5 %) ist nur möglich, wenn der Versicherte die "Wartezeit" von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erreicht hat. Aufgrund Ihrer Angabe ist erkennbar, dass Sie die Versicherungszeit von 35 Jahren nicht erreicht haben.
Es besteht die Möglichkeit die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen für dieses Jahr und die Zukunft zu vervollständigen.
Sie sollten Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen, um zu klären, wieviel Monate Ihnen noch an den 35 Jahren fehlen. Dort kann dann auch die freiwillige Beitragszahlung in die Wege geleitet werden.
Wenn man im Ausland lebt sollte der Rentenantrag etwas sechs Monate vor dem gewünschten bzw. möglichen Rentenbeginn gestellt werden. Hierzu steht Ihnen die Deutsche Botschaft zur Verfügung. Alternativ kann auch ein Rentenantrag über unsere Online-Antragstellung erfolgen.
Steuerrechtliche Fragen bei Wohnsitz im Ausland sind an des Finanzamt Neubrandenburg zu richten.
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/kontakt/