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Experten-Antwort

Rente abgelehnt vor Reha.

von erhard29.09.2014 | 16:23
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Hallo Zusammen. Im Widerspruchsverfahren zum meinem Rentenantrag hat die RV mir vor wenigen Monaten mitgeteilt, dass eine abschließende Beurteilung ob ich erwerbsgemindert bin noch nicht möglich ist. Ich muss erst mal eine Reha machen. Ich bin jetzt 3 Wochen vor der Reha und die RV teilt mir mit, dass mein Wiederspruch zurückgewiesen wurde. Mir bleibt jetzt die Möglichkeit innerhalb eines Monats eine Klage einzureichen. Eine Frechheit! Oder Irrtum? Gruß erhard

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo erhard,

die von Ihnen geschilderte Konstellation kann ich leider auch nicht nachvollziehen/verstehen. Insoweit kann ich Ihnen nur raten, die bereits von „Matze72“ dargestellten Optionen zu nutzen.

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6 Antworten

Matze72am 29.09.2014 | 16:53
Das klingt eher wir ein Irrtum. Wenn Ihnen im Rentenverfahren mitgeteilt wird "Reha vor Rente", dann wird nach Vorliegen des Reha-Entlassungsberichtet eine Stellungnahme über die Erwerbsfähigkeit abgegeben, sodass der Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden kann. Insofern macht es keinen Sinn, dass die der Rentenantrag vor dem Antritt der Reha abgelehnt wird. Ich denke Sie sollten dort mal - auch in Bezug auf die bevorstehende Reha - anrufen, und diesen Sachverhalt darlegen.
erhardam 29.09.2014 | 17:04
Das habe ich mir auch erst mal gedacht und bei der RV angerufen. Die Sachbearbeiterin hat auf mich auch einen überaschenden Eindruck gemacht. Letztlich konnte sie mir den Sachverhalt auch nicht erklären und mir dann mitgeteilt, dass an der Entscheidung leider nichts mehr geändert werden kann. Hier bleibt nur die Klage innerhalb eines Monats oder es so hinnehmen wie es ist.
Matze72am 29.09.2014 | 17:19
Wenn Sie eine Ablehnung in Form eines Widerspruchsbescheides erhalten haben, stellt sich für mich die Frage, ob in dem Widerspruchsausschuss - Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber - nur I****** sitzen. Naja, welche Optionen haben Sie jetzt: 1.) Klage einreichen - Der Richter/Die Richterin wird sich dann den Vorgang anfordern und dem RV-Träger den Fall - zu Recht - um die Ohren hauen und vermutlich auch sagen: Warten wir mal Reha ab. 2.) Einen neuen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen. Kann aber zum Nachteil werden, wenn tatsächlich Anspruch besteht und der RentenZAHLbeginn ermittelt wird.
Leseram 30.09.2014 | 09:22
Es gibt da noch eine weitere Option, die zwar sehr unsicher ist, aber dennoch eine Option. Werden Sie aus der Reha mit einer Leistungsfähigkeit von unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen, dann wäre die Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrag möglich und somit die Ablehnung des Widerspruches hinfällig.
Matze72am 30.09.2014 | 10:07
Zitat von Leser anzeigenausblenden
Dem Grunde nach Richtig, führt hier aber zum Problem, da ich heraus gelsen habe, das erst der Antrag auf Rente gestellt wurde und dann im Rentenverfahren der Antrag auf Reha. Wenn der Rentenantrag mindestens im Monat vor dem Monat, in dem der Rehaantrag gestellt wurde, gestellt wurde, hat das bei einem abgelehnten Rentenantrag natürlich auch Auswirkung auf dem Beginn der Zahlung der Rente, wenn denn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
erhardam 30.09.2014 | 12:43
Der Widerspruchsbescheid wurde unterzeichnet von: Vertreter der Versicherten, Vertreter der Arbeitgeber und Vertreter des Direktoriums. Gerne würde ich eine/einen von den Damen/Herren ansprechen. Zu mal in dem Bescheid in keinem Wort die Reha erwähnt wurde.
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