Hallo Roswitha,
Ihre Altersrente wird nur dann tatsächlich auf Ihre Witwenrente angerechnet, wenn sie einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Dieser liegt derzeit in den
alten Bundesländern bei 755,30 Euro und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro.
Für die Einkommensanrechnung maßgeblich ist das "Nettoeinkommen". Hierfür werden vom Bruttoeinkommen Pauschalwerte abgezogen.
Bei Bezug einer Altersrente, werden für den Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung sowie für eine eventuelle Steuerbelastung pauschal 14 Prozent von der Bruttorente abgezogen.
Der so ermittelte "Nettobetrag" Ihrer Altersrente wird mit dem Freibetrag verglichen.
Übersteigt Ihre Nettorente den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Witwenrente angerechnet.
Ob die Altersrente auch auf die VAP-Witwenrente angerechnet wird, klären Sie bitte mit der Zahlstelle der VAP-Rente.