Hallo Wusch 65,
sofern rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, kann die Arbeitsagentur einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung dieser Rente geltend machen. Ist das Arbeitslosengeld höher als die Rente wegen voller Erwerbsminderung, kann die Arbeitsagentur den jeweiligen Differenzbetrag NICHT vom Versicherten zurückfordern. Entsprechend gilt dies auch für das Krankengeld.
Allerdings ist der Bescheid über die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den Zeitraum, für den rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wurde, hinsichtlich des Zahlbetrags aufzuheben. Die dadurch entstandene Überzahlung wird soweit möglich mit der Nachzahlung aus der Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgerechnet. Ist die Nachzahlung aber bereits durch Erstattungsansprüche der Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit verbraucht, kann es Ihnen gegenüber zu einer Rückforderung seitens des Rentenversicherungsträgers kommen.
Für den Zeitraum in dem die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund des anzurechnenden Arbeitslosengeldes nicht zur Auszahlung gekommen ist, werden aber natürlich auch keine Beträge zurückgefordert.
Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung in Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen. Dort kann man sie konkreter über die Auswirkungen der rückwirkenden Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung informieren.