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Experten-Antwort

Rente - Arbeitslosengeld

von Wusch6525.07.2013 | 17:56
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Spezialisten, ich erhalte derzeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ob ich Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Arbeitsmarkt erhalte wird noch geprüft. Seit 4 Monaten erhalte ich nach Krankengeld Arbeitslosengeld. Inzwischen hat mir die Rentenversicherung geschrieben, das ich im Moment keine teilweise Rente mehr bekomme (wegen Arbeitslosengeld). Jetzt habe ich im Internet herausgefunden, dass es nicht gut wäre, wenn ich die rückwirkende volle Rente erhalten würde, da ich dann das Arbeitslosengeld zurückzahlen müsste (volle Rente wäre pro Monat um 300,- Euro weniger als Arbeitslosengeld). Ist das richtig? Hilflos grüßt Wusch...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wusch 65,

sofern rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, kann die Arbeitsagentur einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung dieser Rente geltend machen. Ist das Arbeitslosengeld höher als die Rente wegen voller Erwerbsminderung, kann die Arbeitsagentur den jeweiligen Differenzbetrag NICHT vom Versicherten zurückfordern. Entsprechend gilt dies auch für das Krankengeld.

Allerdings ist der Bescheid über die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den Zeitraum, für den rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wurde, hinsichtlich des Zahlbetrags aufzuheben. Die dadurch entstandene Überzahlung wird soweit möglich mit der Nachzahlung aus der Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgerechnet. Ist die Nachzahlung aber bereits durch Erstattungsansprüche der Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit verbraucht, kann es Ihnen gegenüber zu einer Rückforderung seitens des Rentenversicherungsträgers kommen.

Für den Zeitraum in dem die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund des anzurechnenden Arbeitslosengeldes nicht zur Auszahlung gekommen ist, werden aber natürlich auch keine Beträge zurückgefordert.

Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung in Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen. Dort kann man sie konkreter über die Auswirkungen der rückwirkenden Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

??am 25.07.2013 | 18:07
Das ist Blödsinn. Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, haben Sie auch Arbeitslosenversicherung gezahlt. Das Geld steht Ihnen ohne wenn und aber zu.
Wusch65am 26.07.2013 | 14:58
Lieber Experte, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Beste Grüße, Wusch
Deutsche Rentenversicherung
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