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Rente aus dem Ausland

von oder so14.07.2011 | 08:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, hat schon jemand Erfahrung damit, wie die deutsche, gesetzliche Kranken- und Pflegeverischerung seit der Rechtsänderung zum 01.07.2011 die Beiträge von den Renten aus dem Ausland erhält? Alle die 'falsches Forum' o.ä. antworten wollen mögen bitte NICHT antworten - danke!

4 Antworten

oder soam 14.07.2011 | 09:44
Nachsatz: der R810 fragt ja bislang nur 'Versorgungsbezüge' ab - wird der geändert? Was ist mit den bereits lfd. Renten aus dem Ausland?
Mitsucheram 14.07.2011 | 13:32
Ich bezweifle, dass hier schon betroffene Rentner von ihren Erfahrungen berichten können, da erstens das Gesetz erst Ende Juni verabschiedet wurde und zweitens die "Krankenkassen" erst ab Anfang Juli entsprechende Informationen an ihre Mitglieder verteilen. Wie z.B. die Daimler BKK in ihrem Internetangebot hinweist, soll der R 810, der maßgeblich von den Krankenkassen gestaltet wird, nachdem die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, demnächst geändert werden. Daher ist es anscheinend doch sinnvoll, sich bei den zuständigen Krankenkassen nach dem genauen Procedere zu erkundigen. http://www.daimler-betriebskrankenkasse.com/Presse_und_News/Aktu… "Wie erfahren die Krankenkassen von den ausländischen Renten? Stellt ein Versicherter einen Rentenantrag bei der deutschen Rentenversicherung, wird es künftig eine entsprechende Abfrage geben. Außerdem werden wir unsere Versicherten regelmäßig dazu befragen, nachdem die Rente bewilligt worden ist. Rechtlich sind die ausländischen Rentenversicherungsträger bisher nicht verpflichtet, Krankenkassen in Deutschland zu informieren, wenn ein Versicherter eine Rente aus dem Ausland erhält. Wie können Sie mitwirken? Wenn Sie bereits eine Rente eines ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgers beziehen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben eine Kopie des ausländischen Rentenbescheides bei. Vielen Dank!"
Schadeam 14.07.2011 | 16:08
Ich gehe davon aus, dass derzeit alle Krankenkassen überlegen wie sie zu den Daten kommen. Eine telefonische Anfrage an eine AOK und eine IKK im deutschen Grenzgebiet wo es viele Rentner mit ausländischen Renten gibt, hat ergeben, dass die Kassen sich noch in der Diskussionsphase befinden, ob jeder Rentner befragt werden muss oder eine allgemeine Info, z.B. in einem Mitgliedsheft ausreicht. Dass das die AOK (z.B. in Konstanz wo es unzählige Rentner mit Schweizer Renten gibt) anders sieht als die IKK in Magdeburg (wo es tendentielll weniger Menschen gibt, die mal im Ausland gearbeitet haben als in Konstanz) scheint mir logisch. Kaiser Franz würde wohl sagen: schaun wir mal was passiert. Aber letztlich ist das ein primäres Kassenproblem, somit gilt eigentlich: falsches Forum!
Skatrentneram 14.07.2011 | 16:04
Wegen der Beitragszahlungen für Auslandsrenten sind die Krankenkassen doch auf die Ehrlichkeit ihrer Versicherten angewiesen. Und da es noch kein Meldeverfahren für die Auslandsrenten gibt, wäre der Rentenempfänger ja schön blöd seiner KK diesen Rentenbezug anzuzeigen. Hier ist dem Besch.. doch wieder Tür und Tor geöffnet.
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