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Experten-Antwort

Rente beziehen bei bestehendem Arbeitsverhältnis

von Idefix29.01.2022 | 10:33
163 Ansichten
2 Antworten

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Könnte Schwerbehindertenrente (ohne Abschläge) beantragen (dies kann sich jedoch kurzfristig ändern). Arbeite allerdings gern und kann mir ein Leben ganz ohne schwer vorstellen. Fakten: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Regelaltersrente wäre Ende 2023. U.a. folgende Fragen: Was muss/ sollte ich berücksichtigen/ bedenken, wenn ich vorzeitig Schwerbehindertenrente beantragen / beziehen möchte? Kann aktuelles Arbeitsverhältnis bestehen bleiben oder muss es beendet werden? Lt Info meines derzeitigen Arbeitgebers kann ich derzeit nicht davon ausgehen, bei diesem als Rentner die Möglichkeit zu nutzen teilweise Hinzuverdienen zu können. Bin grad am Schwimmen und wäre für jeden Hinweis dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Idefix,

ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen des Regelalters ist, unabhängig vom Vorliegen einer Schwerbehinderung, eine Jahreshinzuverdienstgrenze zu beachten. Im Jahr2022 liegt diese Coronbedingt bei 46.060 Euro. Über die Fortführung dieser Regelung im Jahr 2023 kann ich Ihnen nichts sagen. In der Regel endet das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Hinsichtlich der Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann Ihnen nach meiner Kenntnis die Fortführung des Arbeitsverhältnises vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur wegen eines vorzeitigen Rentenbezuges nicht verwehren. Die Beantragung der Rente ist bei Ihrem Arbeitgeber jedoch anzeigepflichtig.

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1 Antworten

KSCam 29.01.2022 | 11:53
2022 dürfen Sie im restlichen Jahr ab Rentenbeginn bis zu 46060 € verdienen ohne dass die Rente gekürzt wird. 2023 bis zum Regelalter dann 6300 € (sofern der Coronazuverdienst gegen Jahresende nicht auch zum 3. Mal verlängert würde). Das sind die Rahmenbedingungen der Rentengesetze. Über das was Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet (oder eben nicht) wissen wir nichts. Das müssen Sie mit Ihrer Personalvertretung klären.
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