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Experten-Antwort

Rente für Ehegatten von Spätaussiedlern

von Swetlana09.12.2020 | 16:29
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7 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich den Rentenansprüchen meiner Mutter. Zum Hintergrund: Wir sind 1995 nach Deutschland gekommen. Mein Vater wurde als Spätaussiedler anerkannt. Meine Mutter und wir Kinder nicht. Meine Mutter ist 1961 geboren und nun fragen wir uns wie das mit ihrer Rente ablaufen wird. Fakt ist, sie wird hier in Deutschland keine 35 Jahre Erwerbstätigkeit haben. Nun meine Fragen: Kann sie mit 63 in Rente gehen mit max. 14,4% Abzügen? Wenn nicht, was für Optionen gäbe es für die Wartezeit zwischen 63-67? Muss sie sich entweder einen neuen Job suchen oder Harz 4 beantragen? Meine letzte Frage bezieht sich auf etwas, was meiner Mutter von ihrem Personalchef gesagt wurde. Wenn sie mit 63 in Rente geht ohne 35 Jahre Erwebstätigkeit als Ehegatte von einem Spätaussiedler, wird sie im Jahr mit 12,6% Rentenabzügen rechnen müssen. Somit wären das bei ihr 4x12,6%. Sie macht sich nun große Sorgen deswegen. Kann diese Aussage stimmen? Vielen Dank für Ihre Auskunft Swetlana

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.12.2020 | 10:59

Ein Anspruch auf Altersrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze (bei Jahrgang 1961 wäre das 66 Jahre und 6 Monate, ab Jahrgang 1964 und jünger dann mit 67 Jahren) kann nur bestehen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wird. Sollte diese (noch) nicht erfüllt sein oder auch in Zukunft durch z. B. freiwillige Beiträge oder Beiträge für eine Beschäftigung nicht mehr erfüllt werden, kann eine vorzeitige Altersrente auch mit Abschlägen nicht in Anspruch genommen werden.

6 Antworten

Schadeam 09.12.2020 | 17:32
Wenn 35 Versicherungsjahre nicht erreichbar sind dann ist eine vorgezogene Altersrente nicht möglich - dann gibt es nur die Regelaltersrente mit 66+6 Monaten (jg 61). Dann braucht man/frau auch über Abschläge gar nicht zu diskutieren. Ein guter Tipp an den Personalchef: der sollte sich zum Thema Rente nur äußern wenn er eine Ahnung davon hat.
Peteram 09.12.2020 | 17:42
@Swetlana Beginnen Sie mal damit https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html… ;-) Gruß, Peter
W°lfgangam 09.12.2020 | 18:12
Schade schrieb

Wenn 35 Versicherungsjahre nicht erreichbar sind dann ist eine vorgezogene Altersrente nicht möglich - dann gibt es nur die Regelaltersrente mit 66+6 Monaten (jg 61).

Dann braucht man/frau auch über Abschläge gar nicht zu diskutieren.

Ein guter Tipp an den Personalchef: der sollte sich zum Thema Rente nur äußern wenn er eine Ahnung davon hat.

...und schlich einen D-Sprachkurs belegen, um eine ggf. vorgelegte individuelle Rentenauskunft seiner Beschäftigten 'lesen + verstehen' zu können! ;-) Was letztendlich/zuerst auch für @Svetlanas Mutter gilt: in der letzten Rentenauskunft werden ALLE Rentenarten dargestellt UND wann diese unter welchen Bedingungen möglich sind. Aktuell kann @Svetlana das auch hier für Mutti anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Gruß w.
Mondkindam 10.12.2020 | 08:02
Hallo Swetlana, von wo ist Ihre Familie denn? Evtl. können die Zeiten im Herkunftsland ja über- bzw. zwischenstaatlich anerkannt werden. Z.B. Rumänien nach EU-Recht, Moldavien nach SV-Abkommen.
Schadeam 10.12.2020 | 08:39
der Name Swetlana hört sich eher nach EX UdSSR, also Russland, Kasachstan und Co an grins.....also kein SV Abkommen.....lediglich Schulzeiten ab 17 könnten vielleicht die 35 Jahre "retten"....
Swetlanaam 10.12.2020 | 08:59
Danke für die Rückmeldungen. Ja, wir kommen aus Kasachstan. Ich habe den Versicherungsverlauf meiner Mama mit einem Berater durchgesprochen. Wir können leider nichts tun um auf die 35 Jahre zu kommen.
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