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Experten-Antwort

Rente für langjährige Versicherte mit Abschlag

von karma11.06.2019 | 13:31
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallöchen, erhalte zur Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung seit 2010. Kann ich nun die Rente für langjährige Versicherte mit Abschläge beantragen und auch bekommen? Bin 1957 geboren also ab nächstes Jahr eigentlich möglich. Nun meine Frage zählt die Erwerbsminderung als Anrechnugszeit für diese Rente? Nach §54 SGB6 Kapitel 5? Habe ja zur Zeit 10,8% Abschläge die ja dann wohl auch bleiben?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karma,

es ist richtig, dass Sie mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln können.

Auf die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Auch die Zurechnungszeit, die bei Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wurde, wird als Anrechnungszeit bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt. Eine Unterbrechung im Versicherungsverlauf ist kein Ausschlusskriterium; die 35 Jahre müssen also nicht ununterbrochen zurückgelegt worden sein sondern nur in Summe erreicht werden (insgesamt 420 Monate). Wenn sie Gewissheit haben wollen, ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Wartezeitauskunft oder eine Rentenauskunft erstellen lassen.

Der Abschlag von 10,8 % aus der Rente wegen Erwerbsminderung wird in die Altersrente übernommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karma,

eine sich unmittelbar anschließende Altersrente nach einem vorherigen Erwerbsminderungsbezug wird regelmäßig nicht geringer werden (hier gibt es allerdings einige wenige Konstellationen, wo das doch passieren kann. z.B. ein zusätzlicher BG-Rentenbezug mit Rentenbeginn nach Erwerbsminderungs- aber vor Altersrentenbezug)

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen karma,

mit wie KSC bereits ausgeführt hat, ist es Rentenbeginn 01.02.2020 noch viel zu früh zur Antragstellung. Der RV-Träger kann die Umstellung noch gar nicht machen, da wir erst die ab Januar 2020 gültigen Berechnungswerte brauchen und diese programmtechnisch umgesetzt werden müssen. Dies wird erfahrungsgemäß etwa im November 2019 der Fall sein. Gleichwohl können Sie den Antrag natürlich bereits jetzt stellen, aber Sie werden dann zu gegebener Zeit vermutlich nochmal angeschrieben und gefragt, ob sich seit Antragstellung noch irgendetwas geändert hat.

Den Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI müssen Sie nicht nochmal beantragen wenn er jetzt bereits gezahlt wird.

Die Beantragung über eService sollte klappen. Persönliche Erfahrungen habe ich allerdings dazu noch nicht.

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10 Antworten

karmaam 11.06.2019 | 13:45
ich noch mal, habe 1973 Lehre angefangen also 46 Jahre bis heute voll, habe aber in dieser zeit eine Unterbrechung von 2 Jahren wegen Selbständigkeit in meinem Verlauf ist das ein ev. Auschlußkreterium bei den verlangten 35 Jahren bei deiser Art von Rente?
karmaam 11.06.2019 | 14:26
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre mühe und schnelle Antwort.
Karmaam 13.06.2019 | 12:49
Noch mal ich, bleibt die dann ev. Rente für langjährige Versicherte in der gleichen höhe wie in der jetzigen vollen Erwerbsminderungsrente bestehen? (Bestandschutz) Gruß Karma
karmaam 24.06.2019 | 17:25
hallöchen, Ich nochmal macht es Sinn den verkürzten Rentenantrag R0110 schon jetzt zum 01.02.2020 über e-service( mit neuem Personalausweis) zu sellen? Oder wird der dann nicht bearbeitet, weil noch etwas zu früh? Dann noch eine Frage bin freiwillig gesetzl. Karnkenversichert und bekomme zu der jetzigen vollen Erwerbsminderungsrente einen Zuschuß nach §106 SGB. Muss ich den dann abermals extra beantragen mit R0820? oder wird dies nun automatisch bei der neuen Rente für langjährig Versicherte mit übernommen? Habe leider noch keine Antworten auf diese Fragen über den e-service (e-Postfach) v.12.06.19 erhalten sondern nur Bestätigung per e-mail das Sendungen eingegangen sind. Darum frage ich einfach hier nochmal nach. Habe keine zusätzlichen Anrechnugszeiten seit beginn der Erwerbsminderungsrente 2010 erworben, Rentenkonto also geklärt. Ich bedanke mich abermals im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Karma Ach ja hat jemand Erfahrungen mit dem e-service (Antrag stellen hinsichtlich der bearbeitung, also klappt das einwandfrei oder ist es besser den Antrag per Einschreiben mit Rückschein (alt Deutsch zu übersenden?):-))
KSCam 24.06.2019 | 19:05
Jetzt eine Rente zu beantragen (wo doch bei der EM Rente hoffentlich alle Zeiten geklärt sind) ist nicht nur etwas zu früh, sondern viel zu früh. Bis die Februarrente Ende Februar fällig wird dauert es noch 8 Monate! Wenn Sie den entsprechenden Kurzantrag im Dezember stellen ist das immer noch früh genug. Vor allem auch deshalb weil sich zum Jahresanfang immer irgendwelche Werte ändern und diese Werte sind in aller Regel nicht vor November bekannt, bzw. in die Computer eingepflegt, daher kann auch ein entsprechender Bescheid frühestens gg Jahresende erteilt werden. Sie haben noch viel viel Zeit.......
karmaam 25.06.2019 | 08:21
Vielen Dank KSC und Experte, dann werde ich den Antrag erst im Dezember stellen. Gruß karma
Silviaam 25.06.2019 | 09:31
Hallo Karma Liegt bei Ihnen ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50 vor? Somit könnten Sie doch auch die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte umgehend beantragen, da sich finanziell an Ihrer bisherigen Rente eh nichts groß verändern wird. Ich bin gleicher Jahrgang und habe diese Umwandlung bereits im letzten Jahr aufgrund meines unbefristeten GdB 70 veranlasst. Gruß Silvia
karmaam 25.06.2019 | 15:48
Hallo Sylvia, nein habe keine Schwerbehinderung bzw. 50% GdB. trotzdem danke. Hat nun jemand schon mal Rentenantrag über e-service bzw. mit neuem Ausweis ect. beantragt? und ging da alles glatt? Gruß karma
KSCam 25.06.2019 | 18:50
Dieser Antrag, nämlich die EM Rente in Altersrente umzuwandeln ist formulartechnisch so ziemlich der am einfachsten zu stellende Antrag. Ob ich den letztlich auf Papier oder in einer elektronischen Form selbst erledige oder das bei Gemeinde oder DRV per Papier- oder Onlineformular (eAntrag) erledige, dauert in allen Fällen maximal 15 Minuten. Da kann nichts schiefgehen. Selbst wenn es verfahrenstechnisch irgendwo harzen sollte, wird die EM Rente in aller Regel bis zur Entscheidung weiterbezahlt und da sich am Betrag auch nichts ändert, ist in diesem Bereich letztlich fast alles egal. Nutzen Sie also zum Jahresende den Weg der Ihnen am angenehmsten erscheint und bleiben bis dahin locker. Vor allem machen Sie sich nicht schon 8 Monate vorher verrückt über das was schieflaufen könnte.
karmaam 25.06.2019 | 21:41
Hallo KSC, danke für deine Infos, bleibe ganz ruhig:-)) werde dann den Antrag elektronisch stellen mit neuem Perso, da wie du schon sagtest alle Versicherungszeiten durch die Erwerbsminderungsrente seit 2010 geregelt ist und ich leider nichts dazu verdienen konnte durch die Erkrankungen die zur berentung führten. Nochmals danke für die netten Infos. Gruß karma
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