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Experten-Antwort

Rente gibt es nur auf Antrag

von Dritter Ort22.04.2018 | 20:07
748 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zum gleichnamigen Artikel auf ihre-Vorsorge.de: Die Existenz von antragaufnehmenden Gemeinden und der Versicherungsämter (seit 1912!) scheint man hier geflissentlich zu ignorieren, wenngleich auf diesem Weg letztes Jahr 450.000 Anträge eingingen. Blick in §§15,16 SGB I sorgt für Klarheit, §§91,92,93 SGB IV könnte für den nächsten Artikel ebenfalls hilfreich sein. Frage an die Redaktion: Gibt es einen Grund für dieses Verschweigen der Rechtslage.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Dritter Ort,

Ihre Anfrage wurde an einen Berater weitergeleitet, der ab dem 23.04. wieder erreichbar ist. Bitte gedulden Sie sich, bis Sie eine Antwort bekommen.

Vielen Dank.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Lieber Leser,

die kleine Ressortabstimmung zwischen Redaktion und Foren-Admin gibt Ihnen recht: Da fehlte was im Artikel. Wir haben ihn entsprechend nachaktualisiert.

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rente-gibt-es-nur-auf-antrag.html

Danke für den Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ressortleiter für Richtigstellungen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

93 SGB IVam 22.04.2018 | 20:55
Wichtig wäre lediglich: Information der Rentenversicherungsträger über die Tätigkeit der Versicherungsämter und Gemeinden zu ortsnahmen Beratungsmöglichkeiten, auch bei „der Suche im Internet" wie hier (zur Klarstellung: gefordert wird keine bevorzugte Behandlung, sondern lediglich der gesetzlich begründete Hinweis auf vorhandene Möglichkeiten)
W*lfgangam 22.04.2018 | 20:25
...naja, immerhin enthält der Artikel-Link/das Merkblatt schon den Hinweis auf alternative Antragsmöglichkeiten bei den Gemeinden/Versicherungsämtern. Zudem, wir bewegen uns hier in einem Forum der DRV, wo 'Eigenwerbung' an erster Stelle steht - und, die haben die Hütte/Beratungsstellen so was von voll :-) Wenn Ihnen/auch anderen, alternative Antragstellung/und aktuelles Mehrwissen wichtig sind, werfen Sie einen Blick auf diese Seite: https://www.bavers.de/Startseite/ Gruß w.
Fastrentneram 22.04.2018 | 20:32
Warum sollte die Rentenversicherung das verschweigen? Im Gegenteil: Immer mehr kommunale Versicherungsämter werden aus Kostengründen geschlossen und die Kommunen kommen Ihrem gesetzlichen Auftrag bezüglich ihrer Auskunfts- und Antragsaufnahmepflicht nach § 93 SGB IV immer weniger nach. Vielleicht auch ein Grund, dass die Versicherungsämter nicht mehr besonders hervorgehoben werden? Hier ist der Bürger gefordert zu protestieren, damit viele Versicherte nicht immer weitere Wege zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV haben und immer längere Vorlaufzeiten für Termine oder Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
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