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Rente -Heirat

von car27.01.2008 | 13:11
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3 Antworten

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Ich beziehe seit 1996 eine EU und eine Wittwerrente.Seit 2002 bin dazu als 100% Schwer behindert (G-Ga mit B)anerkant.Da meine Lebensgefährtin (die mich auch pflegt)keine Einkünfte hat,hätten wir gerne heiraten.verliere ich dan Anspruch auf die Wittwerrenteß.Vielen dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo User,

bei der erstmaligen Wiederheirat fällt Ihre Witwerrente mit Ablauf des Monats der Eheschließung weg. Als Ausgleich dafür erhalten Sie eine Abfindung in Höhe des 24fachen der Rente, die für die letzten 12 Kalendermonate im Durchschnitt als Witwerrente gezahlt wurde.

Der Vollständigkeithalber weise ich darauf hin, dass ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrrente nicht besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Es sei denn, dass es sich um einen Unfall o.ä. handelt und eine "Versorgungsehe" somit ausgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen hierüber erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

M.f.G.

2 Antworten

???am 27.01.2008 | 18:55
Ja, die Rente fällt mit Ablauf des Heiratsmonats weg. Sie können dann noch eine Witwerrentenabfindung beantragen (ca. 24x die monatliche Witwerrente).
bekissam 28.01.2008 | 12:45
Die Witwerrente fällt mit Ablauf des Monats der erneuten Eheschließung weg. Witwen- oder Witwerrenten können bei Wiederheirat auf Antrag vom Rentenversicherer abgefunden werden. Die Abfindung beträgt das 24-fache der durchschnittlichen monatlichen Witwen- beziehungsweise Witwerrente, die in den letzten zwölf Kalendermonaten gezahlt wurde.
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