Hallo User,
bei der erstmaligen Wiederheirat fällt Ihre Witwerrente mit Ablauf des Monats der Eheschließung weg. Als Ausgleich dafür erhalten Sie eine Abfindung in Höhe des 24fachen der Rente, die für die letzten 12 Kalendermonate im Durchschnitt als Witwerrente gezahlt wurde.
Der Vollständigkeithalber weise ich darauf hin, dass ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrrente nicht besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Es sei denn, dass es sich um einen Unfall o.ä. handelt und eine "Versorgungsehe" somit ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen hierüber erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
M.f.G.