Hallo Siegismund, die Zahlung der Renten erfolgt nach der erstmaligen Bewilligung in einem automatisierten Verfahren und wird nicht durch die Rentenversicherungsträger selbst, sondern ist durch Gesetz dem Postrentendienst der Deutschen Post AG übertragen. Diese Aufgaben werden in den bundesweit acht Postrentendienstzentren durchgeführt. Der Postrentendienst ist von im Wettbewerb stehenden Teilen der Deutschen Post AG organisatorisch getrennt und hat das Sozialgeheimnis zu wahren. Diese gesetzliche Zuweisung erfolgte genau aus dem Grund, um in Krisenzeiten die Rentenzahlungen an die Bürger zu gewährleisten.