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Experten-Antwort

Rente in den USA

von Ute30.06.2018 | 01:05
311 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Deutsche, wohnhaft in den USA. Ich habe mehrere Jahre in Deutschland und den USA gearbeitet. Ich habe ein Rentenversicherungskonto. Ich habe 2 Kinder, die ich bis zu ihrem 18 Lebensjahr groß gezogen habe. Ich bin 63 Jahre und möchte mich um zukünftige Rentenversicherung bemühen. Was raten Sie mir um dies in die Wege zu leiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie ein Rentenkonto haben, kennen Sie doch sicher auch die Anschrift Ihres deutschen Versicherungsträgers.

Diesen können Sie jederzeit schriftlich, telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Hier in aller Kürze einige Grundsätze, die für viele Sozialversicherungsabkommen gelten:

Jeder Staat bei dem man Beiträge hat, zahlt später mal eine Rente. Sie sollten später also 2 Renten erhalten.

Der jeweilige Rentenbeginn richtet sich nach nationalen Bestimmungen.

Wenn es um Mindestzeiten geht werden die Beiträge im anderen Staat (hier USA) mitgerechnet, wenn es ums Geld geht nur die nationalen Beiträge. Für eine konkrete Aussage müssten wir in D auch Ihre US Versicherungszeiten kennen.

Anträge können im Wohnsitzstaat gestellt werden und werden von dort weitergeleitet.

Daher könnte Ihnen auch die US Sozial Security weiterhelfen, wie groß deren Beratungsengagement in Auslandsfragen allerdings ist, kann ich nicht beurteilen.

Ob die Kindererziehungszeiten für Sie anrechenbar werden, muss geprüft werden, das richtet sich vor allem danach in welchem der Staaten die Kinder erzogen wurden.

Dem Anspruch auf Regelaltersrente in D haben Sie mit 65+x Jahren (falls Sie Jg 55 sind konkret mit 65+ 6 Monaten) sofern insgesamt 60 Beitragsmonate vorliegen.

Sollten Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist die Rente - je nach Zuverdienst - schon ab 63 möglich, die hätte dann Abschläge.

Alles weitere ergibt sich individuell.

Alternativ können Sie auch einen in D lebenden Verwandten / Bekannten bevollmächtigen, der sich in D um Ihre Angelegenheit kümmert. Der sollte dann im Beratungsgespräch einen aktuellen US Kontoauszug vorlegen können, diesen erhalten Sie von der US Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 30.06.2018 | 06:57
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner und Antworten auf Ihre Fragen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Deutsche Rentenversicherung
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