Hallo Deniz,
beide Renten werden unabhängig voneinander gezahlt.
Der Wohnsitz ist für die Zahlung der Rente an sich unbedeutend. Auswirkungen können sich jedoch im Bereich der Krankenversicherung ergeben. Hier gilt, dass Personen, die aus Deutschland und der Türkei eine Rente beziehen, in dem Staat krankenversichert sind, in dem sie wohnen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Krankenkasse ihrer Eltern.