Die gestellte Frage lässt sich hier mangels ausreichender Informationen nicht abschließend beantworten.
Beruht die Rente Ihres Vaters auf Zeiten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975 (DPSVA 1975 - Zuzug ins Bundesgebiet bis 31.12.1990) hat die Verlegung des Wohnsitzes ggf. Auswirkungen auf Anspruch und Höhe der Rente.
Maßgebend für die Beurteilung ist zunächst, wo Ihr Vater seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Indiz hierfür - aber nicht zwingend allein ausschlaggebend - ist die Anmeldung in Polen (und ggf. die Abmeldung in Deutschland ?).
Ist von einem gewöhnlichen Aufenthalt in Polen auszugehen, findet das DPSVA 1975 keine Anwendung mehr, d.h. die Versicherungszeiten in Polen fallen wieder in die Versicherungslast der polnischen Sozialversicherung und werden bei der Berechnung der deutschen Rente nicht mehr berücksichtigt.
Ggf. können diese Zeiten jedoch nach dem Fremdrentengesetz (FRG) berücksichtigt werden (Voraussetzung : Anerkennung als Flüchtling oder Vertriebener). Allerdings wird dann eine polnische Rente, die auf diesen Zeiten beruht, auf die deutsche Leistung angerechnet.
Findet das DPSVA 1975 tatsächlich keine Anwendung mehr, ist damit zu rechnen, dass die Rente Ihres Vaters vom Zeitpunkt des Verzuges an neu - und dann vermutlich mit einem niedrigeren Betrag - festgestellt wird. Zuviel gezahlte Rentenleistungen wären ggf. zu erstatten.
Wie Sie sehen, gibt es in diesem Zusammenhang viele Fragen die zuvor abgeklärt werden müssen, bevor man eine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben kann.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit dem Rentenversicherungsträger der die Rente Ihres Vaters zahlt, in Verbindung zu setzen, damit zusammen eine Lösung gefunden werden kann.