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Experten-Antwort

Rente mi 63

von BAUERNFEIND17.03.2016 | 20:03
1578 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich geb. 1954 habe bereits 46 Beitragsjahre, sollte ich jetzt Arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beziehen, kann ich trotzdem mit 63 und 4 Monate abschlagsfrei in Rente gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bauernfeind,

wenn Sie bereits 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, können Sie mit 63 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei Altersrente erhalten, das gilt auch, wenn Sie arbeitslos werden. Wichtig dabei ist, dass die 45 Jahre vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit liegen, denn in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit grundsäztlich nicht mehr zu dieser Wartezeit.

Deshalb ist es wichtig für Sie zu wissen, wann genau die 45 Jahre "voll" waren bzw. sein werden. Es zählen nämlich zwar fast alle, aber eben nicht ausnahmslos alle rentenrechtlichen Zeiten zu dieser Wartezeit, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zum Beispiel rechnen nicht mit.

Um sicherzugehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger, damit er Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Versicherungsbiografie die gewünschte Auskunft erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 17.03.2016 | 20:26
Hallo BAUERNFEIND, einfach ja. Wie die Restzeit bis 63 + 4 läuft, ist egal. Vergewissern Sie sich aber lieber in der nächsten Beratungsstelle, dass die 45 Jahre wirklich voll sind - es sei denn, Sie haben Ihre letzte Rentenauskunft wirklich verstanden/beitragspflichtige Restlaufzeit ermittelt und 45 Jahre zum Datum xyz voll. Gruß w. PS: Sind Sie mal vom Traktor auf der A2 überholt worden? ;-)
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