Hallo Leo,
so lange Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen (also keine Teilrente), sind Sie in einer parallel ausgeübten Beschäftigung versicherungsfrei. Eine „Aufbesserung“ der Rente ist somit nicht mehr möglich. Nur wenn Sie die Altersrente lediglich als Teilrente beziehen würden, bestünde ggf. Versicherungspflicht in der Rentenversicherung verbunden mit weiterer Beitragszahlung und Berücksichtigung der zusätzlichen Zeiten in einer sich anschließenden Altersvollrente. Den Ausführungen meiner „Vorredner“ kann ich deshalb insoweit zustimmen.