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Experten-Antwort

Rente & Minijob

von Rentnerin11.05.2017 | 19:02
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich bin seit 01.05.2017 Rentnerin ( Regelaltersrente ) und meine KV meldete sich weil sie wissen wollen, ob ich einen Minijob habe damit sie prüfen können, ob der Beitragspflichtig ( KV &PV) ist. Das ist doch ad asurdum da man unbegrenzt bis 450€ zur Rente hinzuverdienen darf und 2x im Jahr das doppelte. Seit wann ist ein Minijov 450€ Beitragspflichtig ??????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentnerin,

den Ausführungen von KSC vom 11.05., 19:24 h und W*lfgang vom 11.05., 20:22 h schließen wir uns an.

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11 Antworten

KSCam 11.05.2017 | 19:24
Aus Sicht der DRV halten Sie die derzeitigen ( und auch die künftigen ab 01.07.2107 geltenden) Zuverdienstgrenzen ein wenn Sie 10 mal pro Jahr 450 und 2 mal 900 zuverdienen. Zumal es ab Regelalter keine Zuverdienstgrenzen mehr gibt. Der DRV ist daher egal wieviel Sie zuverdienen. Ob im Recht der KV dieselben Grenzen gelten, darüber erkundigen Sie sich bitte nicht im Rentenforum. Rein vom Beitragsrecht aus gesehen erzielen Sie mit obigem Ausreizen der Grenzwerte jährlich 6300 € und das liegt klar außerhalb der Minijobgrenze die bei (12 mal 450) 5400 € liegt. So gesehen könnte Ihre Beschäftigung schon jenseits der Minijobgrenzen liegen. Ihren Frust bzw. Ihr Unverständnis laden Sie bitte bei Ihrer Krankenkassse oder einem Kassenforum ab und nicht bei der DRV - die hat damit nichts am Hut. Und das Prüfrecht - ob die Grenze eingehalten wird oder nicht - hat die Kasse allemal, da ist an sich nichts schlimmes dabei.
W*lfgangam 11.05.2017 | 20:22
Zitat von Rentnerin anzeigenausblenden
Hallo Rentnerin, aus Sicht KK ist das legitim, Ihre etwaige Beitragspflicht aus anderen Einkünften zu prüfen - dazu gehört auch der Minijob, der grundsätzlich über den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers mit 13 % abgewickelt wird. Da aber niemand hier - und das gilt auch für die KK - Ihre genauen Einkünfte kennt, sehen Sie das als Proforma-Abfrage an ...die KK macht auch nur Ihren Job, um 'verdeckten' beitragspflichtigen Einkünften auf die Spur zu kommen. Vielleicht werden unter Ihrem Namen ja noch andere Minijob gemeldet, die zusammengerechnet etwas anders zu bewerten sind (der 12-jährige Enkel trägt die Sonntags-Werbepostille unter Ihrer Anmeldung aus ;-)) ... Und wenn es tatsächlich nur eine Anfrage zu Minijobeinkünften ist (oder ist der Einkommensfragebogen etwa doch (üblicherweise) umfangreicher?), dann ist es doch kein Problem den ruckzuck auszufüllen. Sie sind Ihren Mitteilungspflichten nachgekommen, und das Rentnerinnen-Leben geht weiter. Gruß w.
Rentnerinam 11.05.2017 | 20:50
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
und meine KV meldete sich weil sie wissen wollen, ob ich einen Minijob habe damit sie prüfen können, ob der Beitragspflichtig ( KV &PV) ist.
Hallo Rentnerin, aus Sicht KK ist das legitim, Ihre etwaige Beitragspflicht aus anderen Einkünften zu prüfen - dazu gehört auch der Minijob, der grundsätzlich über den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers mit 13 % abgewickelt wird. Da aber niemand hier - und das gilt auch für die KK - Ihre genauen Einkünfte kennt, sehen Sie das als Proforma-Abfrage an ...die KK macht auch nur Ihren Job, um 'verdeckten' beitragspflichtigen Einkünften auf die Spur zu kommen. Vielleicht werden unter Ihrem Namen ja noch andere Minijob gemeldet, die zusammengerechnet etwas anders zu bewerten sind (der 12-jährige Enkel trägt die Sonntags-Werbepostille unter Ihrer Anmeldung aus ;-)) ... Und wenn es tatsächlich nur eine Anfrage zu Minijobeinkünften ist (oder ist der Einkommensfragebogen etwa doch (üblicherweise) umfangreicher?), dann ist es doch kein Problem den ruckzuck auszufüllen. Sie sind Ihren Mitteilungspflichten nachgekommen, und das Rentnerinnen-Leben geht weiter. Gruß w.
Hallo Wolfgang, ich lächel mich hinüber.... :-) Ich war im Bezug von ALG II und habe zwischendurch gearbeitet wenn ich was bekommen konnte und war immer die einzige angemeldete ohne dass andere für mich gearbeitet haben... sicher hört man immer wieder von solchen Fällen aber ich bin da ganz clean! :-)) Es geht bei dem Fragebogen nicht nur um die Frage nach einem 450€ Job sondern auch um die Frage nach Betriebsrente, Rente aus dem Ausland, Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit, Arbeitsengelt / Minijob. Ich habe eine geringfügige Beschäftigung in Aussicht - 5h pro Woche in einem privat Haushalt mit Anmeldung bei der Minijob Zentrale und ich befürchte, dass man mir evt. kündigen wird wenn die Leute von Ämter mit Fragen belästigt werden - denn ich muss den Namen des Arbeitgebers angeben.... reicht es denn nicht dass ich bei der Minijob Zentrale gemeldet bin von wo die KV dann die Daten verschaffen kann - muss dafür der Arbeitgeber angeschrieben werden die sich dann beläsitgt fühlen was sich negativ auf meine Anstellung auswirken könnte? Daher meine Frage aber wie der Vorschreiber schrieb bin ich hier falsch nur hat er Unrecht mit dem Ausdruck ( Frustiert /Unverständnis) ohne zu fragen um was es mir dabei geht. Naja es ist wie es ist.
Rentnerinam 11.05.2017 | 21:26
Werte/r KSC ich habe überhaupt nichts dramatisiert sondern mich mit meiner Frage einzig und alleine auf meine vor benannte Sorge bezogen - nicht mehr und nicht weniger und wenn man jemandem Raten möchte sollte man auch so fragen können wie es Wolfgang machte der sogar Humor einspielen lässt dass man sich in Fäustchen schmunzeln muss - egal Sie haben dennoch Recht dass ich hier falsch bin und damit lassen wir es nun gut sein :-) Gruß Rentnerin
KSCam 11.05.2017 | 21:05
"Es geht bei dem Fragebogen nicht nur um die Frage nach einem 450€ Job sondern auch um die Frage nach Betriebsrente, Rente aus dem Ausland, Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit, Arbeitsengelt / Minijob." Hätten Sie das so gefragt, hätten Sie die neutrale Antwort bekommen, dass das die Aufgabe der Kasse ist das zu prüfen. Aber es ist ja erlaubt, Fragen dramatischer zu stellen als sie eigentlich sind. Kein Problem
Rentnerinam 11.05.2017 | 21:54
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Es geht bei dem Fragebogen nicht nur um die Frage nach einem 450€ Job sondern auch ...
Wie KSC eben sagte - und ich vorab vermutet habe - (ich kenne den Inhalt dieses Fragebogens/Fragen eben zu allen möglichen Einkommensarten), ist Ihre ursprüngliche Frage auf ein anderes Szenario ausgerichtet /schlichte Stimmungsmache/Krawall. Bleiben SIE _erhrlich_ mit Ihren Fragen, dann erhalten Sie hier auch manchmal weiterführende Hinweise (auch wenn Ihre Ausgangsfrage rein ins KV-Recht zielt! ...und, wie kommen Sie darauf, DAS gerade in einem Rentenforum zu hinterfragen? - grad kein VHS-Google-Kurs frei/was finde ich wo mit den richtigen Stichworten? ;-)), ansonsten - suchen Sie sich einfach ein passendes Foren für Ihren persönlichen Shitstorm! Gruß w.
ich war von Anfang an ehrlich nur sind hier leider 450€ Jober am Handwerk die um diese Zeit ihr Zubrot als Rentner oder Student verdienen und nicht davor zurück schrecken, Fragende dermassen zu beleidigen und zu demütigen ,damit die Shitperson ja geht und Sie ihre Ruhe haben - ich gehe sehr, sehr gerne die Türe hier raus ohne auch jemals wieder diese Türe auf zu klicken und hacke die Frage, ob ich per Email benachrichtigt werden möchte nun mit nein an - denn auch ich möchte gerne meine Ruhe haben und habe es nicht nötig, mich so beleidigen zu lassen.
W*lfgangam 11.05.2017 | 21:39
Zitat von Rentnerin anzeigenausblenden
Wie KSC eben sagte - und ich vorab vermutet habe - (ich kenne den Inhalt dieses Fragebogens/Fragen eben zu allen möglichen Einkommensarten), ist Ihre ursprüngliche Frage auf ein anderes Szenario ausgerichtet /schlichte Stimmungsmache/Krawall. Bleiben SIE _erhrlich_ mit Ihren Fragen, dann erhalten Sie hier auch manchmal weiterführende Hinweise (auch wenn Ihre Ausgangsfrage rein ins KV-Recht zielt! ...und, wie kommen Sie darauf, DAS gerade in einem Rentenforum zu hinterfragen? - grad kein VHS-Google-Kurs frei/was finde ich wo mit den richtigen Stichworten? ;-)), ansonsten - suchen Sie sich einfach ein passendes Foren für Ihren persönlichen Shitstorm! Gruß w.
KSCam 11.05.2017 | 22:15
Jetzt übertreiben Sie wirklich - beleidigt hat Sie niemand . Gute Nacht
Grokoam 12.05.2017 | 07:14
Zitat von Rentnerin anzeigenausblenden
Wie KSC eben sagte - und ich vorab vermutet habe - (ich kenne den Inhalt dieses Fragebogens/Fragen eben zu allen möglichen Einkommensarten), ist Ihre ursprüngliche Frage auf ein anderes Szenario ausgerichtet /schlichte Stimmungsmache/Krawall. Bleiben SIE _erhrlich_ mit Ihren Fragen, dann erhalten Sie hier auch manchmal weiterführende Hinweise (auch wenn Ihre Ausgangsfrage rein ins KV-Recht zielt! ...und, wie kommen Sie darauf, DAS gerade in einem Rentenforum zu hinterfragen? - grad kein VHS-Google-Kurs frei/was finde ich wo mit den richtigen Stichworten? ;-)), ansonsten - suchen Sie sich einfach ein passendes Foren für Ihren persönlichen Shitstorm! Gruß w.
ich war von Anfang an ehrlich nur sind hier leider 450€ Jober am Handwerk die um diese Zeit ihr Zubrot als Rentner oder Student verdienen und nicht davor zurück schrecken, Fragende dermassen zu beleidigen und zu demütigen ,damit die Shitperson ja geht und Sie ihre Ruhe haben - ich gehe sehr, sehr gerne die Türe hier raus ohne auch jemals wieder diese Türe auf zu klicken und hacke die Frage, ob ich per Email benachrichtigt werden möchte nun mit nein an - denn auch ich möchte gerne meine Ruhe haben und habe es nicht nötig, mich so beleidigen zu lassen.
Hoil doch.
KPJMKam 12.05.2017 | 08:53
Hallo. Wenn Sie in einer GKV frewillig versichert sind ist Ihr Minijob in der KV für Sie nicht beitragspflichtig aber für die PV müssen Sie die Beiträge zahlen. Darum braucht die GKV Ihre Angaben für den Minijob.
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