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Rente mit 60 aus der Arbeitslosigkeit, Hartz IV

von WernerO25.01.2008 | 12:42
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2 Antworten

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Ich bitte um die Beantwortung folgender Frage: Bei mir liegen die Voraussetzungen für die Rente ab 60 aus der Arbeitslosigkeit vor (Vertrauensschutz). Nachdem nun mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft stellt sich die Frage, ob für den späteren Nachweis der Arbeitslosigkeit ein Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auch dann gestellt werden muss, wenn eine Bedürftigkeit nicht vorliegt, der Antrag also nur gestellt würde, um gegenüber der Rentenversicherung den Status der Arbeitslosigkeit nachzuweisen. Oder genügt es hierzu, weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet zu sein? Vielen Dank im Voraus! WernerO

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I genügt für das Vorliegen von Arbeitslosigkeit die weitere Meldung beim Arbeitsamt. Es ist nicht erforderlich, dass Arbeitslosengeld II beantragt wird.

1 Antworten

WernerOam 25.01.2008 | 19:15
Danke!
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